Alzey (as) – Waffenfunde sind keine Seltenheit. Im Nachlass verstorbener Angehöriger, beim Entrümpeln des Dachbodens oder beim Aufräumen des Kellers kommen immer wieder Revolver, Flinten, Büchsen, Munition und auch Schlagringe oder Messer zutage. Was nun? Schließlich ist der Besitz von Waffen ohne Waffenbesitzkarte und abschließbaren Waffenschrank illegal.
In diesem Zusammenhang macht die Untere Waffenbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms darauf aufmerksam: Findet man eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, muss die Behörde unverzüglich kontaktiert werden. Das schreibt das Waffengesetz (§ 37c WaffG) so vor.
Insgesamt 237 sichergestellte Schusswaffen haben Mitarbeiter der Unteren Waffenbehörde 2024 unter Polizeischutz zur Vernichtung zum Stahlwerk Trier befördert. Darunter auch Waffen von Legalwaffenbesitzern wie Jägern und Sportschützen. Denn auch diese können ihre Waffen bei der Waffenbehörde abgeben, wenn beispielsweise die Jagd aus Altersgründen aufgegeben wird. Dabei ist die Abgabe und Vernichtung der Waffen im Landkreis Alzey-Worms für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Entsorgt wurden erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen wie Büchsen, Pistolen und Revolver, erlaubnisfreie Schreckschusswaffen sowie einzelne Waffenteile. Darüber hinaus gab es auch 80 verbotene Waffen, wie zum Beispiel Schlagringe, Messer und Teleskopschlagstöcke. Im Stahlwerk wurden diese Waffen zunächst zerkleinert. Die Metallteile werden anschließend eingeschmolzen und wiederverwertet. „Es ist im Interesse der Allgemeinheit, die Zahl der im Umlauf befindlichen unerlaubten Waffen und Munition zu reduzieren“, betont Landrat Heiko Sippel: „Jede einzelne abgegebene Waffe und Munition ist ein Mehr an Sicherheit.“