Gewinnspielregeln

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele von Alzeyer-Zeitung, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

  1. Geltungsbereich/Freistellung von Facebook

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die wir über die Facebook-Pinnwand unter http://www.facebook.com/AlzeyerZeitung durchführen. Im Zuge dessen wird vom Veranstalter nur der Facebook-Profilname erfasst. Die Gewinnspiele über unsere Facebook-Pinnwand stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Inc. oder Facebook Ireland Ltd. Die Gewinnspiele werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich von Alzeyer-Zeitung als Veranstalter bereitgestellt.

  1. Teilnahmeberechtigte / Teilnahme

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Facebook-User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Das Mindestalter für eine Teilnahme ist 18 Jahre. Mitarbeiter von Alzeyer-Zeitung und deren Verbundunternehmen oder von Partnern im Rahmen des Preisausschreibens sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für deren Angehörige bzw. Lebenspartner. Die Teilnahme ist nur über die höchstpersönliche Facebook-Anmeldung (den eigenen Facebook-Account) möglich. Erlangt der Veranstalter Kenntnis von technischen Manipulationen oder eines anderen Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen wird er den Teilnehmer vom Gewinnspiel ausschließen. Als technische Manipulation gilt u.a. die mehrfache Anmeldung einer Person, die Teilnahme über einen Gewinnspielservice oder ähnliche automatisierte Sammelteilnahme-Dienste. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und ein Ersatzgewinner ausgelost werden. Beginn des Gewinnspiels ist der jeweilige Veröffentlichungszeitpunkt auf unserer Facebook-Seite. Die Teilnahme ist nur bis zum jeweils angegebenen Auslosungszeitpunkt möglich. Die entsprechenden Zeiten entnehmen Sie bitte den Angaben zum Gewinnspiel auf unserer Facebook-Seite. Je nach Gewinnspiel ist eine Teilnahme zum Beispiel über das Liken eines Beitrags auf unserer Facebook-Seite, dessen Kommentierung oder das Schreiben einer Nachricht an Alzeyer-Zeitung als Betreiber der Facebook-Seite möglich. Außerdem führt der Veranstalter zuweilen auch Abstimmungen unter den Facebook-Usern zur Ermittlung eines Gewinnerbeitrags, z.B. “Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt.”, durch. Um an derartigen Gewinnspielen teilzunehmen, ist es erforderlich, dass der Teilnehmer zuvor ein Foto/Bild oder einen Text über die Facebook-Seite von Alzeyer-Zeitung postet. Für derartige Postings gelten zusätzliche Bedingungen, wie folgt: Das hochgeladene Foto/Bild bzw. der eingestellte Textbeitrag darf keine Rechte Dritter verletzen. Es darf sich daher nur um Fotos/Bilder oder Texte handeln, die der Teilnehmer eigens aufgenommen bzw. erstellt hat. Insbesondere Fotos dürfen nicht Personen abbilden, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, noch Werke Dritter (Architektur, Kunst, Marken etc.) abbilden, dahingehend Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte bestehen und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht. Hochgeladene Fotos/Bilder oder eingestellte Texte (z.B. Gedichte) dürfen zudem keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte tragen, z.B. keine pornographischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßenden Inhalte tragen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer eigens für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Der Teilnehmer stellt Alzeyer-Zeitung insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Mit dem Posten des Fotos/Bildes erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Foto/Bild im Facebook-Fotoalbum Alzeyer-Zeitung unter Benennung des Teilnehmer-Namens (bzw. des Facebook-Profilnamens) veröffentlicht wird. Das Foto wird von uns nur im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verwendet. Dem Teilnehmer ist jedoch bekannt, dass gepostete Fotos/Bilder bzw. eingestellte Texte auch über die Website von Alzeyer-Zeitung sowie Dritte in sozialen Medien (insbesondere Facebook) diskutiert und verlinkt werden dürfen. Für die Nutzung des Fotos durch Alzeyer-Zeitung überträgt der Teilnehmer unentgeltlich das Recht, das Foto/Bild zeitlich und räumlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken (Facebook, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundenen Diensten), elektronischen Datennetzen, Telefondiensten, etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zugänglich zu machen, dass diese die Bilder davon auf jeweils individuellen Abruf kurzfristig mittels eines Fernsehers, Computers, Handys einschließlich sämtlicher Übertragungswege (Kabel, Funk, Mikrowelle, Satellit) und sämtlicher Verfahren (GSM, UMTS, etc.) sowie einschließlich sämtlicher Protokolle (z.B. TCP/IP, http, WAP, HTML, XML, etc.) empfangen können. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird. Welche konkreten Handlungen jeweils erforderlich sind, um an einem Gewinnspiel auf der Facebook-Seite Alzeyer-Zeitung teilzunehmen, entnehmen Sie bitte der Beschreibung des Gewinnspiels auf der betreffenden Pinnwand. Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.

  1. Gewinne/Gewinnermittlung/Haftung

Der Preis wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben. Die ausführliche Beschreibung der Gewinnbestandteile ist in der Regel einsehbar unter www.alzeyer-zeitung.de. Es werden ausschließlich Sachpreise ausgelobt. Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Buchung ausgelobter Reiseleistungen Dritter kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Der Gewinner ist im Falle des Gewinns einer Pauschalreise für 2 oder mehrere Reiseteilnehmer selbst gehalten, selbst für die rechtzeitige Benennung, Auswahl und Benachrichtigung der Begleitperson Sorge zu tragen. Zu diesem Zwecke hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass die Begleitperson den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen sowie der Reisebedingungen des Veranstalters/Preissponsors zustimmend zur Kenntnis nimmt. Insbesondere sind die Begleitpersonen auf ihre Rechte zur Löschung oder Sperrung der personenbezogenen Daten nach Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen hinzuweisen. Beförderungsleistungen (z.B. An- und Abreise nach/von Berlin) sind nur dann Gewinnbestandteil, wenn in der Beschreibung des Preises explizit darauf hingewiesen wird. Gewinnermittlung/-annahme: Die Ermittlung des Gewinners erfolgt im Falle der Teilnahme durch das Hochladen eines Fotos/Bildes oder der Einstellung eines Textes in der Regel nach dem Losverfahren, sollten nicht auf der Facebook-Pinnwand andere Angaben zur Gewinnermittlung, z.B. – Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt (Abstimmung unter den Usern) – getroffen sein. Beim Losverfahren ermittelt eine Jury von Alzeyer-Zeitung, bestehend aus zwei Mitarbeitern von Alzeyer-Zeitung, unter allen hochgeladenen Bildern/Fotos oder eingestellten Texten den Gewinner. Ist die Einstellung eigenen Contents zum Zwecke der Teilnahme nicht erforderlich, sondern besteht die Teilnahmehandlung lediglich darin, dass z.B. ein Beitrag zu „Liken“ ist oder eine Frage beantwortet werden soll, entscheidet das Zufallsprinzip. Die Gewinner werden unmittelbar nach Ende des Gewinnspiels ermittelt und über Facebook benachrichtigt. Der Gewinner hat die Annahme des ausgelobten Gewinns binnen einer Frist, die in der Gewinnbenachrichtigung angegeben wird, nachweislich (per E-Mail) zu bestätigen. In der Regel stellen wir den Gewinn per Post oder eMail zu. Der Gewinner hat daher im Falle der Benachrichtigung seine vollständigen Kontaktdaten nebst Postanschrift und eMail-Adresse anzugeben. Sollte der Gewinn nicht zugestellt werden, sondern am Orte der Spielstätte abzuholen sein, wird im Rahmen des Postings gesondert darauf hingewiesen. Öffnungs-/Besuchszeiten der Einrichtungen sind vom Teilnehmer/der Teilnehmerin selbst zu beachten. Änderungen im Hinblick auf Einzelleistungen des Veranstaltungsprogramms bleiben seitens der Veranstalter ausdrücklich vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  1. Haftung

Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet Alzeyer-Zeitung generell nicht in eigenem Namen sondern im Namen der Preissponsoren an. Alzeyer-Zeitung ist in derartigen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners/Preissponsors und daraus resultierende Folgen für das Gewinnspiel. Soweit es sich bei dem Sachpreis um Angebote Dritter (touristischer Leistungsträger, Reiseveranstalter etc.) handelt, haftet Alzeyer-Zeitung als Veranstalter des Gewinnspiels nicht für Nicht- oder Schlechtleistung im Rahmen der ausgelobten Preise bzw. etwaig vom Gewinner anlässlich der Leistungsinanspruchnahme erlittener Schäden. Es gelten die jeweiligen Geschäfts- bzw. Reisebedingungen der Preissponsoren. Etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche hat der Gewinner ausschließlich an den Leistungsträger/Preissponsor zu richten. Alzeyer-Zeitung haftet als Veranstalter des Gewinnspiels im Übrigen nur für Schäden im Zusammenhang mit der Verlosung, die von eigenen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Alzeyer-Zeitung haftet als Gewinnspielanbieter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen.

  1. Datenschutz

Im Rahmen der Gewinnspiels werden vom Gewinner sowie etwaigen Begleitpersonen personenbezogene Daten erhoben. Wir benötigen diese Daten zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels. Hierfür werden insbesondere Name und Vorname, postalische Anschrift und eMail-Adresse der betreffenden Personen erhoben, gespeichert und genutzt. Im Falle eines Gewinns ist Alzeyer-Zeitung als Veranstalter auch berechtigt, das Facebook-Profilbild sowie den Namen des Gewinners zu veröffentlichen (auch außerhalb von Facebook, wie zum Beispiel auf unserer Website). Mit der Teilnahme an unseren Facebook-Gewinnspielen erklärt sich jeder Teilnehmer auch mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden.

  1. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung bezüglich der Gewinnspielbestandteile zu ändern, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden. Letzteres gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft- und/oder Hardware auftreten, und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen bzw. unmöglich machen.

  1. Sonstiges

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke. Gewinnspielveranstalter: Alzeyer-Zeitung, Mühlweg 13, 67294 Oberwiesen Stand: 11.12.2018 * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für alle Begriffe in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und sowohl die weibliche als auch die männliche Schreibweise für die entsprechenden Begriffe gemeint ist.