BfV sieht extremistische Prägung der Gesamtpartei
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem 2. Mai 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Grundlage dafür ist eine intensivere Prüfung, die zu dem Ergebnis kam, dass die Gesamtpartei eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Ausrichtung aufweist.
Gerichtliche Bestätigung der Einstufung als Verdachtsfall
Bereits in früheren Verfahren hatten das Verwaltungsgericht Köln (März 2022) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Mai 2024) die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt. Zahlreiche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen wurden dabei festgestellt und haben sich seither verdichtet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Maßstab der Prüfung: Verfassungsgrundsätze
Das BfV prüfte das Agieren der Partei anhand der zentralen Prinzipien der Verfassung – Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Berücksichtigt wurden sowohl Programmatik und Verlautbarungen der Partei als auch Äußerungen und Verhaltensweisen führender Vertreter sowie Verbindungen zu rechtsextremen Akteuren.
Entwicklungen seit 2024 besonders relevant
Im Fokus standen auch die Entwicklungen nach dem OVG-Urteil von 2024, darunter die Aktivitäten der AfD in den letzten Wahlkämpfen, die Neustrukturierung des Verhältnisses zur als rechtsextremistisch eingestuften Parteijugend „Junge Alternative“ sowie der Bundestagswahlkampf und die Fraktionsbildung im 21. Deutschen Bundestag.
Volksverständnis widerspricht demokratischer Grundordnung
Nach der Prüfung stellt das BfV fest, dass die AfD ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis vertritt, das zentrale Verfassungsprinzipien verletzt. Dieses Verständnis schließt Bevölkerungsgruppen mit Migrationsgeschichte systematisch von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe aus und degradiert sie zu Bürgern zweiter Klasse.
Agitation gegen Minderheiten als Programm
Die Partei betreibe eine kontinuierliche Diffamierung und Verächtlichmachung bestimmter Gruppen, insbesondere Geflüchteter und Migrantinnen und Migranten, so das BfV. Dies äußere sich unter anderem in Begrifflichkeiten wie „Messermigranten“ und in pauschalisierenden Zuschreibungen einer angeblichen Neigung zu Gewalt.
Kritik: Umfangreiches Gutachten nicht bekannt
Das BfV stützt seine Einstufung auf ein umfassendes Gutachten von mehr als 1100 Seiten. Dieses Dokument ist der Öffentlichkeit jedoch nicht zugänglich. Kritiker bemängeln die fehlende Transparenz und sehen darin Raum für Spekulationen über Inhalt und Bewertung der gesammelten Erkenntnisse.
Stellungnahme der BfV-Spitze
Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems betonten: „Unsere sorgfältige Prüfung über rund drei Jahre hat ergeben, dass die AfD ein die Menschenwürde verletzendes, ethnisch definiertes Volksverständnis propagiert. Dies konkretisiert sich in einer umfassenden migranten- und muslimfeindlichen Haltung.“ Dabei seien Aussagen und organisatorische Entwicklungen im gesamten Bundesgebiet in die Bewertung eingeflossen.