Alzey-Worms (jk)– Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Alzey-Worms weist darauf hin, dass die zweite Rate der Abfallgebühren für das Jahr 2025 am 1. Oktober abgebucht wird.
Die Zahlung betrifft den Zeitraum von Juli bis Dezember 2025.Für die Monate Juli und August gelten noch die bisherigen Tarife. Seit dem 1. September ist das neue Gebührensystem in Kraft, das erstmals mit dem Gebührenbescheid Anfang 2026 berücksichtigt wird. In diesem Bescheid werden die Grundgebühr pro Haushalt, die Behältergebühren sowie eventuelle Zusatzleerungen des Restmülls aufgeführt und nachträglich berechnet.
Grundstückseigentümer, bei denen sich bis zum 31. August Änderungen ergeben haben – etwa durch eine angepasste Haushaltsgröße oder einen kleineren Behälter – erhalten voraussichtlich im Oktober einen Änderungsbescheid. Darin wird auch der neue Abbuchungstermin genannt. Bereits ermittelte Gutschriften fließen automatisch in die Lastschrift ein.
Für Haushalte ohne Lastschriftverfahren verschickt der AWB ein Erinnerungsanschreiben zur Zahlung der zweiten Rate. Dieses ist gebührenfrei, solange die Betroffenen nicht bereits im Mahnverfahren stehen.
Eine Infobroschüre zum neuen Gebührensystem hat der AWB im September an alle Haushalte verteilt.
Sie steht zudem online unter www.abfall-alzey-worms.de zur Verfügung. Weitere Auskünfte gibt es unter der Gebühren-Hotline (06731) 408-6499 oder am Umwelttelefon (06731) 408-2828.