Alzey (as) – Mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes der verschiedenen Abschluss- und Übergangsklassen an den Schulen im Landkreis am Montag, 4. Mai, bieten die Verkehrsunternehmen von Montag bis Freitag wieder den normal gültigen Regelfahrplan mit allen Schulfahrten an. Die wesentlich geringere Anzahl der Schülerinnen und Schüler – maximal ein Drittel der Schülerinnen und Schüler werden am kommenden Montag die Schulen besuchen – wird demnach nicht zu einer Verringerung des Fahrangebotes führen.
Der Landkreis und die Verkehrsunternehmen weisen darauf hin, dass das Tragen eines Mund-Nasenschutzes seit 27. April im ÖPNV verpflichtend ist. Alltagsmasken sind hier ausreichend. Die Mundschutze müssen von den Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt und somit auch selbst mitgebracht werden. Ebenso werden die Schülerinnen und Schüler angehalten, die Plätze in den Fahrzeugen nach Möglichkeit so zu nutzen, dass die allgemein geltenden Abstandsregeln zu anderen Personen eingehalten werden.
Auch beim Ein- und Ausstieg sowie beim Warten an der Haltestelle ist auf die empfohlenen Mindestabstände zu achten. Wichtig ist es darüber hinaus, die Abstandsregeln und die gebotenen Hygienemaßnahmen aus Rücksichtnahme gegenüber anderen Personen wie auch im eigenen Interesse einzuhalten.
„Es ist notwendig, dass jeder die Regeln beachtet, um das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus bei der Nutzung des ÖPNV möglichst zu vermeiden“, betont Landrat Heiko Sippel.