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ALZEY (k)- Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat für das Gelände der Gustav-Heinemann-Realschule Plus in Alzey eine Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung von Saatkrähen erhalten. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hatte dem entsprechenden Antrag bereits im Dezember 2025 zugestimmt. Erste Maßnahmen wurden inzwischen umgesetzt.

Hintergrund ist eine erneut zunehmende Ansiedlung von Saatkrähen in der Baumreihe entlang der Dr.-Georg-Durst-Straße. Bereits im Frühjahr 2025 waren dort, insbesondere in den Bäumen auf dem Parkplatz vor der Sporthalle, neue Nester festgestellt worden. Mit der Bildung einer Kolonie gehe eine anhaltende Verschmutzung durch Nistmaterial und Kot einher, erklärt die zuständige Kreisbeigeordnete Stephanie Jung. Besonders betroffen seien die Bushaltestellen vor der Sporthalle sowie große Teile des angrenzenden Schulhofs, was eine erhebliche Belastung für die Schülerinnen und Schüler darstelle.

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Nach einer fachlichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung und einer umfassenden Interessenabwägung erteilte die SGD Süd eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Diese erlaubt die Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Saatkrähen in dem betroffenen Bereich.

Die vorhandenen Nester wurden bereits Ende Dezember durch eine Fachfirma für Baumpflege entfernt. Zudem wurden Totholz und starke Verästelungen zurückgeschnitten, um eine erneute Ansiedlung zu erschweren. Die Maßnahmen betrafen insgesamt acht Bäume sowie drei angrenzende Bäume zwischen der Dr.-Georg-Durst-Straße und dem Gebäude der Sporthalle.

Bis Ende Mai soll eine Wiederbesiedlung der betroffenen Bäume durch geeignete Vergrämungsmaßnahmen, etwa mit Wasserschläuchen oder ähnlichen Mitteln, verhindert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Gelege beeinträchtigt werden. Die Kreisverwaltung wird der SGD Süd fristgerecht über die durchgeführten Maßnahmen und deren Erfolg berichten. Nach Einschätzung der Naturschutzbehörden ist nicht davon auszugehen, dass der Erhaltungszustand der regionalen Saatkrähenpopulation durch die Maßnahmen beeinträchtigt wird.

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