Nachdem der für die Verbreitung des Vogelgrippe-Virus ursächlich gesehene Vogelzug entlang des Rheins vorüber ist und zudem im Dezember in Rheinland-Pfalz lediglich acht gemeldete Fälle von Vogelgrippe vorliegen, hat das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms die seit 30. Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot zur Abhaltung von Geflügelbörsen und Märkten sowie weiterer Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, ab Mittwoch, 21. Januar, aufgehoben. Dies betrifft die Gemeinden Hamm, Eich, und Gimbsheim sowie das Gebiet der kreisfreien Stadt Worms.
Hintergrund für den Erlass der tierseuchenrechtlichen Anordnung war der flächendeckende Ausbruch der Geflügelpest, zwischen September und Ende Oktober 2025, in sieben Bundesländern in Verbindung mit dem Kontakt zu Wildvögeln. Als Risikogebiete galten Bereiche, die von einer Vielzahl von Wasservögeln als Sammel-, Rast- und Brutplätze genutzt werden. Diese umfassten im Landkreis Alzey-Worms und auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Worms eine Zone entlang des Rheins und der in diesem Bereich vorhandenen vielfältigen Gewässer, Feuchtbiotope und wasserreichen Naturschutzgebiete.
Vogelgrippe: Veterinäramt hebt Stallpflicht auf
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