WORMS (jk)- Ab Samstag, 24. April, gelten geänderte Zutrittsregeln für den Tiergarten Worms. Neben der Online-Reservierung ist ein negativer Schnelltest erforderlich.
Im Rahmen der aktuellen Infektionsschutzgesetzgebung, der so genannten „Bundes-Notbremse“, während der Corona Pandemie haben sich die Zutrittsregeln für den Tiergarten Worms geändert.
Neben der obligatorischen Online-Reservierung ist ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24h sein darf, für alle Erwachsenen und Kinder ab 6 Jahren erforderlich. Diese Regelungen treten bereits ab Samstag, 24. April 2021, in Kraft.
In fünf Schritten zum Test
So funktioniert der Weg zum kostenlosen Test:
- Suchen Sie ein Schnelltestzentrum in Ihrer Nähe auf
- Falls nötig Terminvereinbarung, ansonsten gehen Sie einfach dorthin
- Vor Ort: Anmeldung in der Teststelle
- Durchführung des Schnelltests: Nasen-Abstrich durch geschultes Personal
- Warten auf das Testergebnis: 15-30 Minuten
Der Tiergarten Worms verfügt über keine Schnelltestmöglichkeit vor Ort und kann auch derzeit keine Vor-Ort-Testungen beaufsichtigen. Aktuell werden alle Möglichkeiten und Optimierungen diesbezüglich ausgelotet, um die Besucherinnen und Besucher zu unterstützen.
„Wir hoffen, dass wir es trotz der Bundes-Notbremse schaffen werden, Besucherinnen und Besucher, Familien mit ihren Kindern, bei uns begrüßen zu dürfen. Uns ist sehr bewusst, dass die Hürden für den Tiergartenbesuch derzeit sehr hoch gesetzt sind. Im Gegenzug versprechen wir, dass wir all unseren Besuchern eine unbeschwerte und schöne Familienauszeit schenken werden, bei der das Thema Corona garantiert zur Nebensache wird“, so Tiergartenleiter Wilfried Adelfinger und Marco Mitzinger. „Gemeinsam, so sind wir sicher, werden wir auch hier gute Lösungen finden und versuchen das Beste aus der Situation zu machen.“
Mit der Verfügbarkeit der noch ausstehenden Details wird der Tiergarten Worms weitere Informationen kommunizieren.