Alzey (as) – Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, wird im Landkreis Alzey-Worms die
Vollziehung der in der Allgemeinverfügung vom 25. März geregelten Ausgangssperre
zwischen 21:30 und 5 Uhr morgens vorerst für das anstehende Wochenende ausgesetzt.
Nachdem bereits die Stadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen angekündigt haben, die Ausgangssperre auszusetzen, reagiert nun auch der Landkreis Alzey-Worms auf einen der Entscheidung zugrundeliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz und schließt
sich der Verfahrensweise des Nachbarlandkreises und der Landeshauptstadt an.
Mit Beschluss vom 15. April hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs angeordnet, welcher gegen die Ausgangssperre in der Stadt Mainz eingelegt wurde. Das Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren festgestellt,
dass die nächtliche Ausgangssperre vom Land Rheinland-Pfalz hätte tragfähig begründet werden müssen, da es die Landkreise und kreisfreien Städte zur wörtlichen Umsetzung einer Musterverfügung verpflichtet hat. Da die örtlichen Behörden dabei grundsätzlich keinen eigenen Spielraum haben, sei es ihnen verwehrt, die Notwendigkeit der Ausgangsbeschränkung selbst zu begründen. Wie die Stadt Mainz mitgeteilt hat, prüfe sie nun die in dem Beschluss niedergelegten Gründe und werde dann rechtzeitig im Laufe der Rechtsmittelfrist entscheiden, ob sie hiergegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz einlegt.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass die hiesigen Ordnungsbehörden
wie auch die Polizei darüber informiert werden, die nächtliche Ausgangssperre vorerst am Wochenende nicht zu überwachen. Demnach drohen für Bürgerinnen und Bürger, die sich im
Zeitraum von 21.30 bis 5 Uhr unter Beachtung aller anderen Regelungen im öffentlichen Raum bewegen, keine Buß- oder Verwarnungsgelder. Gleichzeitig setzt der Landkreis weiterhin auf verstärkte Kontrollen der geltenden Corona-Bekämpfungsmaßnahmen.
Demnach werden beispielsweise Ansammlungen im öffentlichen Raum nach wie vor geahndet.
Wie in der Sache nach dem Wochenende im Landkreis Alzey-Worms verfahren wird,
entscheidet sich zu Beginn der kommenden Woche.