RHEINLAND-PFALZ (k)- Im Eifelkreis Bitburg-Prüm ist bei einem Rind erneut die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) bestätigt worden. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) stellte den Erreger fest, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Befund. Bereits Anfang November war dieser Virustyp in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis im Saarland nachgewiesen worden. Die damals eingerichtete 150-Kilometer-Restriktionszone hatte nahezu alle rheinland-pfälzischen Landkreise betroffen – mit Ausnahme von Altenkirchen. Mit dem aktuellen Fall wird nun das gesamte Bundesland zur Restriktionszone erklärt.
Für Tierhaltungen bedeutet dies, dass Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas nur dann aus Rheinland-Pfalz verbracht werden dürfen, wenn sie mittels Blutuntersuchung als frei von BTV-8 bestätigt wurden. Zusätzlich müssen sie vor dem Transport mit Repellentien behandelt werden, da die Übertragung durch stechende Gnitzen erfolgt. Ausnahmen gelten für Tiere mit nachgewiesenem Impfschutz sowie für Jungtiere unter 90 Tagen, deren Muttertiere vor der Trächtigkeit geimpft wurden und ausreichend Kolostrum erhalten haben.
Innerhalb der Restriktionszone bleibt das Verbringen grundsätzlich möglich, sofern die Tiere keine Krankheitssymptome zeigen. Auch der direkte Transport von Schlachttieren in Schlachthöfe außerhalb der Zone ist weiterhin erlaubt – in diesen Fällen genügt eine Tierhaltererklärung, eine Testung oder Impfung ist nicht erforderlich.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) stellt auf seiner Internetseite detaillierte Informationen zu den Verbringungsregelungen sowie entsprechende Formulare bereit. Für Menschen besteht keinerlei Ansteckungsgefahr; Milch und Fleisch erkrankter Tiere können ohne Bedenken konsumiert werden.
Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellungen an Kopf, Zunge und Lippen sowie Rötungen der Schleimhäute. Ebenso können Lahmheiten, ein deutlicher Rückgang der Milchleistung oder Fehlgeburten auftreten – allerdings sind auch symptomfreie Infektionen möglich.
Tierhalterinnen und Tierhalter im Landkreis Alzey-Worms werden dazu aufgerufen, ihre Bestände aufmerksam zu beobachten und bei Verdacht sofort das Veterinäramt zu informieren. Im Verdachtsfall sind Proben durch den Tierarzt zu entnehmen und zur Analyse an das LUA zu senden.
Da wirksame Maßnahmen gegen die durch Insekten übertragene Krankheit nahezu ausschließlich vorbeugend möglich sind, wird dringend empfohlen, empfängliche Tiere gegen BTV-8 impfen zu lassen. Das Land Rheinland-Pfalz sowie die Tierseuchenkasse unterstützen die Immunisierung finanziell: 2,50 Euro Zuschuss pro Impfdosis beim Rind und 2 Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen.




































