Alzey (as) – Die Kreisverwaltung informiert in einem Presseschreiben, dass weder die Kreisverwaltung, noch das Gesundheitsamt zuständig sei.
Im Schreiben heißt es: „Nachdem sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder per Mail an die Kreisverwaltung Alzey-Worms und an das Gesundheitsamt wenden, um einen Termin beim Corona-Impfzentrum in Alzey zu vereinbaren, weist die Verwaltung darauf hin, dass hierfür ausschließlich das Land zuständig sein wird.
Wer sich für eine Impfung entscheidet, soll sich künftig bei einer zentralen Terminvergabestelle des Landes anmelden und erhält die Daten für die erste und zweite Impfung im wohnortnahen Zentrum sowie einen Aufklärungsbogen. Dazu wird das Land auch ein Callcenter als Dienstleister beauftragen. Wann die Impfungen und auch die Anmeldungen hierzu starten können, ist derzeit noch unklar. Eine Impfung in einem Impfzentrum wird aber ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich sein. Die Kreisverwaltung bittet, von Anrufen und E-Mails diesbezüglich abzusehen.“