Gau-Bickelheim (ots) – Bei der Kriminalitätsbekämpfung spielen die Autobahnen und die angrenzenden Park- und Rastplätze eine wichtige Rolle, da diese mehrere Bedingungen erfüllen, die Straftäter zunehmend für ihre Zwecke ausnutzen. Überregionale Straftäter benutzen die Bundesautobahnen als An- und Abfahrtswege zu Tatorten, nicht zuletzt auch durch das vermeintlich geringere Entdeckungsrisiko.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, haben die Polizeiautobahnstationen Kaiserslautern, Ruchheim und Gau-Bickelheim in Kooperation vom 05.10.2020 bis zum 10.10.2020 intensive Kontrollen auf den pfälzischen und rheinhessischen Autobahnen durchgeführt. Neben mobilen Fahndungsstreifen mit zivilen Fahrzeugen wurden in der Kontrollwoche auch Standkontrollen an verschiedenen Örtlichkeiten eingerichtet. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch Beamte der Zentralen Verkehrsdienste, des Hauptzollamtes Saarbrücken und verschiedener Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums Westpfalz. Logistische Unterstützung erfolgte durch die Autobahnmeisterei und das Technische Hilfswerk. Insgesamt wurden 738 Fahrzeuge und 950 Personen kontrolliert, 270 Dokumente wurden auf ihre Echtheit hin überprüft. Hierbei kam es zu 37 Strafanzeigen u.a. wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch, Betrug und Urkundenfälschung. Weiterhin wurden 161 Bußgeldverfahren wegen verschiedener Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet. Bei 34 Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis erloschen und 43 Fahrern musste die Weiterfahrt untersagt werden. Ein besonderes Augenmerk galt auch den Kraftfahrzeugführern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs waren. Während in 3 Fällen eine Alkoholisierung der Fahrer festgestellt wurde, konnte in 14 Fällen eine Drogenbeeinflussung nachgewiesen werden. In einem Pkw wurde eine kleinere Menge Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt. Durch Beamte des Hauptzollamtes Saarbrücken wurden 8000 Zigaretten sichergestellt und nachverzollt. Es wurden 18 Sicherheitsleistungen in Höhe von mehreren tausend Euro einbehalten.