Symbolfoto Alzeyer-Zeitung
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ALZEY-WORMS (jk)- In Deutschland häufen sich derzeit die Meldungen über Ausbrüche der Geflügelpest, einer hochpathogenen Form der aviären Influenza (H5N1). Auch im Kreis Alzey-Worms wurden bereits verendete Wildvögel gefunden. Eine offizielle Bestätigung einer Infektion steht jedoch noch aus.

Derzeit ist der Herbstzug der Kraniche in vollem Gange. Tausende Tiere ziehen auf ihrem Weg in die Winterquartiere über Rheinland-Pfalz und rasten dabei bevorzugt an Flüssen, Seen und Feuchtgebieten – auch in der Region Alzey-Worms. Kraniche gelten als besonders empfänglich für das Virus H5N1. Durch Kontakt zu anderen Wildvögeln oder über Ausscheidungen kann sich das Virus leicht verbreiten. Daher ruft das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms Geflügelhaltende zu besonderer Vorsicht auf.

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Das Amt erinnert daran, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Ausbruch in Hausgeflügelbeständen zu verhindern. Dazu zählen das Sichern von Stalleingängen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften. Futter und Wasser sollten so bereitgestellt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem können Ausläufe durch engmaschige Netze oder Überdachungen geschützt werden, um einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu vermeiden.

Mit diesen Vorsorgemaßnahmen leisten Geflügelhalterinnen und -halter einen wichtigen Beitrag, um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen und ihre Tiere zu schützen.

Das Veterinäramt bittet außerdem, Krankheitsanzeichen oder unklare Todesfälle im Bestand umgehend zu melden (Telefon: 06731-408-7057). Jede Geflügelhaltung – auch Kleinst- und Hobbyhaltungen – muss beim Veterinäramt registriert sein. Die Anmeldung ist gebührenfrei und entscheidend, um im Seuchenfall alle Bestände im betroffenen Gebiet schnell erfassen und schützen zu können. Geflügelhaltende sollten sich zudem darauf einstellen, dass bei einer Verschärfung der Lage eine Aufstallpflicht angeordnet werden könnte.

Für die Bevölkerung gilt: Verendete oder kranke Wildvögel – insbesondere Wasservögel und Kraniche – sollten weder berührt noch aufgesammelt werden. Entsprechende Funde sind der Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde oder der Stadt Worms zu melden. Ein Annähern an geschwächte Wildvögel kann zusätzlichen Stress für die Tiere bedeuten und die Verbreitung des Virus fördern.

Nach aktuellem Kenntnisstand gelten Tauben und Singvögel als wenig anfällig für die Geflügelpest. Einzelne Totfunde kommen regelmäßig vor und stehen in der Regel nicht im Zusammenhang mit einer Tierseuche. Auch hier genügt eine Meldung an die zuständige Verwaltung.

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