Alzey (as) – Erneut ein harter Schlag für Event-Veranstalter Karl-Heinz Gauch.
Das geplante Oktoberfest für morgen Samstag, 03.10.2020 kann „in der beschriebenen Art und Weise“ nicht stattfinden, so schreibt es Frau Kimberly Ferguson-Beiser vom Gesundheitsamt Alzey-Worms mit Mail vom 01.10.2020 an den Geschäftsführer von G&G Events.

Kein Vertrauen in die Teilnehmer?

„Zu diesem Zeitpunkt stand bereits das Zelt, es gab bei den beiden letzten Veranstaltungen keinerlei Beanstandungen, es wurde sich zu jeder Zeit an die Hygienevorgaben gehalten – und nun geht man bereits im Vorfeld davon aus, dass die Regelungen nicht eingehalten werden?“ zeigt sich Gauch verärgert

Denn Frau Ferguson-Beiser fährt im Schreiben fort: „…es ist nicht davon auszugehen, dass die Teilnehmer auf Ihren zugewiesenen Plätzen sitzen bleiben.“

„Bei den beiden letzten Veranstaltungen wurde das Hygienekonzept immer eingehalten, da wir die Gäste immer wieder daran erinnerten, weder das Gesundheitsamt, noch das Ordnungsamt waren jemals vor Ort, um sich ein Bild von den Veranstaltungen machen zu können, auch zu dem Event morgen habe ich wieder beide eingeladen, aber im Vorfeld von etwas auszugehen, was in der Vergangenheit nie der Fall war, das wirkt auf mich mehr als befremdlich“ erklärt Gauch gegenüber der Alzeyer-Zeitung

Coronaverordnung sieht doppelte Abstandsregelung vor

Welche Auswirkungen hat dies nun auf weitere Veranstaltungen im Kreis?
Es gibt weitere zahlreiche als „Oktoberfest“ deklarierte Veranstaltungen, von denen im Schreiben der Kreisverwaltung steht:
„Ein Oktoberfest ist auch i. d. R. dadurch gekennzeichnet, dass die Leute mitsingen – insbesondere bei fortgeschrittenem Verlauf der Veranstaltung. Gesang gilt als Betätigung, bei der mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist.  In diesem Fall ist der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 auf 3 Meter zu verdoppeln. „

Tatsächlich sieht die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) Vom 11. September 2020 dies auch unter unter § 6 Abs. 4 so vor: „…sofern wegen der Art der Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist, sollen diese Aktivitäten nach Möglichkeit im Freien stattfinden; das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand zwischen Personen zu verdoppeln ist.“

Oktoberfest fällt erneut aus

Auf das Angebot des Veranstalters, bei der heutigen Begehung vor Ort, sämtliche Seitenwände des Zeltes zu entfernen, um so einen offenen Raum zu schaffen ging man nicht ein, da auch hier von einem „geschlossenen Raum“ gesprochen werden müsse.

Gauch wird das Oktoberfest für morgen, Samstag 03.10.2020 daher nun ausfallen lassen müssen, denn mit 60 Personen (hier wird das Servicepersonal bereits mit gezählt), lohne es sich nicht aktiv zu werden, es würde im Gegenteil nur weitere Unkosten produzieren.
„Selbstverständlich können sämtliche Karten gegen volle Unkostenerstattung bei mir zurück gegeben werden“ erklärt Gauch.

Puppentheater findet statt

Das Puppentheater am Sonntag, 04.10.2020 will Gauch allerdings statt finden lassen „Das selbst die Kleinsten unter der Bürokratie leiden sollen lasse ich nicht zu“ erklärt Gauch „das ganze ist mittlerweile leider nicht mehr logisch nachvollziehbar – Kinder sitzen mit Maske und Abstand in der Schule. Würde der Unterricht beispielsweise in einer Gaststätte statt finden, dann könnten sie gemäß Coronaverordnung 10er-weise zusammen sitzen – ohne Maske – solche Regelungen sind einfach nicht mehr vermittelbar“ zeigt sich Gauch sichtlich verärgert, der einen weiteren hohen Ausgabebetrag zu verzeichnen hat.