MAINZ /BERLIN (as) – Über 12 Stunden haben die Beratungen von Bund und Länder angedauert. Die Sitzung wurde zwischenzeitlich gar für mehrere Stunden unterbrochen. Bis in die Nacht hat das Bund-Länder-Treffen angedauert. Nun steht fest: Bund und Länder einigen sich auf eine Verlängerung des Corona – Lockdown bis zum 18. April.
Des Weiteren wurde über die Oster-Tage vom 1. April (Gründonnerstag) bis 5. April (Ostermontag) ein harter Shutdown beschlossen, bei dem auch die zwei regulären Werktage Gründonnerstag und Ostersamstag als “Ruhetage” definiert werden, an denen folgendes gilt:
- Ansammlungsverbot
- Supermärkte dürfen nur an Karsamstag teilweise öffen
- Bis dahin bereits geöffnete Außengastronomie muss schließen
- Private Zusammenkünfte sind nur mit zwei Hausständen und maximal fünf Personen erlaubt (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Paare zählen als Hausstand)
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen will man die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen
Religionsgemeinschaften werden gebeten, Ostermessen nur virtuell stattfinden zu lassen.
Von den Oster-Tagen abgesehen soll die sogenannte Notbremse bei Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 laut Beschluss konsequent durchgesetzt werden. Dazu heißt es:
“Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März geltend waren, wieder in Kraft.” Das bedeutet:
- nicht notwendige Geschäfte des Einzelhandels schließen
- Private Treffen sind nur mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person erlaubt
- (Außen-)Gastronomie muss geschlossen bleiben
- Friseure bleiben allerdings geöffnet
Für Regionen, die über diesem Schwellenwert liegen, wurde darüber hinaus beschlossen:
- Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen
- Tagesaktuelle Corona-Tests “in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind”
- Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw bei Mitfahrern aus einem anderen Hausstand
Auf nicht zwingend nötige Reisen soll verzichtet werden. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehrt, muss für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann frühstens nach dem fünften Tag der Einreise mit einem negativen Test verkürzt werden. Die Fluggesellschaften sollen künftig alle Urlaubsrückkehrer vor dem Rückflug testen. Außerdem soll das Flugangebot über Ostern nicht ausgeweitet werden.
Am heutigen Dienstagmorgen um 09.00 Uhr wird sich auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz äußern.