Rheinhessen (Zotzenheim, Bischheim) (ots) – Da sie unter Drogeneinfluss Auto gefahren sind, müssen sich gleich zwei PKW-Fahrer auf ein entsprechendes Bußgeld und jeweils auf ein Strafverfahren einstellen sowie mit einem Fahrverbot rechnen.
Am 3. Februar gegen 11:42 Uhr kontrollierten Kräfte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim einen 35-jährigen PKW-Fahrer auf dem Parkplatz Steingewann an der A 61 bei Zotzenheim. Der Mann zeigte Anzeichen auf Drogenkonsum und musste mit zur Blutprobe.
Am 4. Februar gegen 0 Uhr überprüften die Gau-Bickelheimer Autobahnpolizisten einen 28-jährigen PKW-Fahrer auf dem Parkplatz Heuberger Hof an der A 63 bei Bischheim. Hier zeigten sich nicht nur Anzeichen auf Drogenbeeinflussung, sondern der 28-Jährige verfügte auch über keine gültige Fahrerlaubnis. Ihm droht zusätzlich noch eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch er musste mit zur Blutprobe.