Mainz (as) – In Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an einer 15-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Mainz eine Obduktion der Leiche beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung liegt zwischenzeitlich vor. Als Todesursache wird demnach „Ertrinken“ angenommen.

Ob der Fundort der Leiche auch der Tatort ist, bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Konkrete Anhaltspunkte, dass sich der Tatort nicht im Bereich des Fundortes befindet, liegen nicht vor.

Beide Beschuldigten haben sich gegenüber der Polizei zu dem Tatvorwurf eingelassen. Weitere Details sind derzeit mit Blick auf den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen nicht möglich.

Aufgrund zahlreicher Medienanfragen zum Aufenthaltsstatus und Wohnort der beiden Beschuldigten, ergänzt die Kripo diese Informationen. Die Beschuldigten waren beide in Pirmasens, jedoch an unterschiedlichen Adressen gemeldet. Die Tochter war bei der Mutter wohnhaft gemeldet. Weitere Informationen zum Wohnort werden zum Schutz der Privatsphäre unbeteiligter Personen nicht veröffentlicht.

Der 39-jährige Beschuldigte ist im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Die 34-jährige Beschuldigte ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.