Ein solches Inofschreiben ist heute an vielen geschlossenen Arztpraxen ausgehängt.

„Kommt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) so, wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg gebracht, wird sich dies massiv auf die ambulante medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz auswirken. Lassen Sie uns gemeinsam ein deutliches Zeichen setzen:“, so der Aufruf der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, die für den heutigen Mittwoch in Ingelheim an der Kultur- und Kongresshalle eine Protestaktion unter dem Titel „Wir sehen schwarz!“ initiiert haben.

Kein Inflationsausgleich, noch immer ist die Rückabwicklung der Neupatientenregelung im Gespräch und der wachsende Konkurrenzkampf mit Krankenhäusern für Mitarbeiter, setzt den niedergelassenen Ärzten mächtig zu. Für heute, Mittwoch, 12. Oktober 2022 10.00 bis 13.00 Uhr wurde daher von der KV RLP hierzu eine Protestaktion in Ingelheim ins Leben gerufen. Zahlreiche niedergelassenen Ärzte, auch aus Alzeyer Raum, folgen dieser Protestaktion und bleiben daher am heutigen Mittwoch geschlossen.

Zum Hintergrund schreibt die KV: „Erst im Jahr 2019 hat man den Praxen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auferlegt, Sprechstunden auszuweiten und mehr und schnellere Termine anzubieten. Mit großem Aufwand und hohen Investitionen haben sie dies bewerkstelligt, immer im Vertrauen darauf, dass für mehr Leistung auch das versprochene Mehr an Honorar fließt – und damit zumindest eine erste, längst überfällige Abkehr von der Budgetierung erreicht wird.

Durch die geplante Rückabwicklung der Neupatientenregelung im Rahmen des GKV-FinStG laufen alle Bestrebungen ins Leere: ständige Kostensteigerungen, Inflation und fehlende Fachkräfte bringen die Praxen schon jetzt an ihre absolute Belastungsgrenze. Die wirtschaftliche und personelle Lage der Praxen ist so angespannt wie lange nicht mehr. Dies wird auch Auswirkungen auf die Versorgungssituation der Patientinnen und Patienten mit sich bringen. Zwar hat der Bundesrat am 16. September für die Beibehaltung der Neupatientenregelung gestimmt. Ob dieses Votum jedoch einen Einfluss auf die endültige Entscheidung des Bundestags haben wird, ist fraglich.   

Hinzu kommt: In dieser Schieflage wurde im Rahmen der Honorarverhandlungen auf Bundesebene ein Schiedsspruch gegen die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft ohne deren Zustimmung gefällt. Das jetzt beschlossene Plus von zwei Prozent beim Orientierungswert deckt die gestiegenen Praxiskosten in keiner Weise. Gerade für energieintensive Fachgruppen wird es jetzt schwierig werden. Zudem stehen wir im Wettbewerb um Personal und können bei den Gehältern in Krankenhäusern nicht mithalten.

Wir sagen: Die geplante Streichung der Neupatientenregelung und der aktuelle Schiedsspruch zu Lasten der Patientinnen und Patienten sind der falsche Weg. Nicht nur aufgrund der so wichtigen Schutzwallfunktion der Praxen in der Coronakrise ist die laufende Sparpolitik und die Abwertung unserer Leistung nicht hinnehmbar.“