Seit August 2024 können Anträge nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz gestellt werden

Alzey (as) – Seit dem 1. November 2024 haben Menschen in Deutschland die Möglichkeit, ihr Geschlecht und ihren Namen gemäß dem neuen Selbstbestimmungsgesetz frei zu wählen. Bereits seit dem 1. August 2024 können Anträge gestellt werden, um die gesetzliche dreimonatige Bedenkzeit bis zur Eintragung zu überbrücken. Die Alzeyer-Zeitung hat bei den Standesämtern im Landkreis Alzey-Worms nachgefragt, wie stark das Interesse an diesem Gesetz ist. Die Ergebnisse zeigen einen bisher eher verhaltenen Andrang.

Stadt Alzey: Drei Anträge, keine weiteren Anfragen

In der Stadt Alzey wurden im September drei Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrags gestellt: Ein Antrag zur Änderung von weiblich zu männlich, ein weiterer von männlich zu weiblich sowie ein Antrag auf Streichung des Geschlechtseintrags. Laut Pressestelle der Stadtverwaltung gab es keine weiteren Nachfragen oder Informationsgesuche seither. „Es wurden keine weiteren Informationen, weder telefonisch noch durch persönliche Vorsprache angefordert,“ teilt die Stadtverwaltung hierzu mit.

Verbandsgemeinde Alzey-Land: 2 Anträge auf Geschlechtsänderungen

Auch in den Verbandsgemeinden bleiben die Antragszahlen überschaubar. In der Verbandsgemeinde Alzey-Land wurde in den letzten drei Monaten ein Antrag auf Namensänderung gestellt; eine Namensänderung ist laut Gesetz nur in Verbindung mit einer Geschlechtsänderung möglich. Hier wurden insgesamt zwei Anträge auf Geschlechtsänderung verzeichnet. Laut VG-Bürgermeister Steffen Unger sind die Antragszahlen zu gering, um eine Tendenz erkennen zu können.

Verbandsgemeinde Eich: Erste Anfragen, aber zunehmendes Beratungsinteresse

In der Verbandsgemeinde Eich wurden seit August insgesamt vier Anträge eingereicht – sowohl zur Änderung des Geschlechtseintrags als auch zur Namensänderung. „Uns fällt auf jeden Fall auf, dass sich immer mehr Menschen zu diesem Thema telefonisch beraten lassen,“ berichtet Marlen Hohl aus dem Standesamt. Sie geht davon aus, dass in den kommenden Wochen weitere Anträge folgen könnten.

Verbandsgemeinde Wöllstein: Rückläufige Antragszahlen nach dem August

Auch in der VG Wöllstein wurden seit August vier Anträge auf Namens- oder Geschlechtsänderung gestellt. Allerdings sind seitdem keine neuen Anträge eingegangen. Die Nachfrage scheint hier, zumindest vorerst, nachzulassen.

Bisher keine spezialisierten Ansprechpartner

Im Landkreis Alzey-Worms gibt es derzeit keine spezialisierten Ansprechpartner für das Selbstbestimmungsgesetz. Anfragen werden von den zuständigen Standesbeamten betreut. „Wir wurden vom Bundesministerium der Justiz auf die Gesetzesänderung hingewiesen und erhoffen uns weitere Informationen im Zuge der Standesamtsschulung durch den Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die in der nächsten Woche stattfindet,“ erklärt Stefanie Koch von der Stadtverwaltung Alzey. Die Schulung soll den Standesbeamten eine Einführung in die praktischen Anforderungen des Selbstbestimmungsgesetzes geben.

Keine Rückmeldung aus Monsheim und Wonnegau

Die Verbandsgemeinden Monsheim und Wonnegau haben auf die Presseanfrage der Alzeyer-Zeitung bisher nicht reagiert.

Fazit: Zurückhaltendes Interesse im Landkreis Alzey-Worms

Insgesamt zeigt sich, dass der Ansturm auf die Standesämter im Landkreis Alzey-Worms seit Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gering geblieben ist. Einige Verwaltungsmitarbeiter erwarten jedoch ein steigendes Interesse, insbesondere in der VG Eich, wo bereits vermehrt telefonische Beratungsanfragen eingehen. Gemessen am Bevölkerungsanteil des Landkreises Alzey-Worms (Stand 31.12.2023: 133.430) haben bisher 0,0097 % der Bevölkerung Gebrauch von der neuen gesetzlichen Regelung gemacht.