ALZEY-WORMS (k)- Schnelles Internet soll künftig auch dort verfügbar sein, wo im Landkreis Alzey-Worms bislang noch Versorgungslücken bestehen.

Landkreis, Stadt und Verbandsgemeinden haben dafür einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet und damit die Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen beim weiteren geförderten Gigabitausbau geschaffen. Beteiligt sind neben dem Landkreis die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Wonnegau, Wöllstein und Wörrstadt sowie die Stadt Alzey.

Für die Verbandsgemeinde Monsheim ist die Energieprojekte Monsheim AöR Vertragspartnerin. Gemeinsam wollen die Beteiligten die noch vorhandenen Versorgungslücken im Kreisgebiet möglichst umfassend schließen. Bislang unterversorgte Adressen sollen – soweit sie die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllen – leistungsfähige Glasfaseranschlüsse erhalten. Dabei sollen ausdrücklich auch Bereiche berücksichtigt werden, deren Erschließung besonders aufwendig ist.

Bei dem gemeinsamen Projekt laufen wesentliche Aufgaben beim Landkreis Alzey-Worms zusammen. Dieser übernimmt unter anderem die Vorbereitung und Beantragung der Fördermittel sowie die weitere Projektsteuerung und Abstimmung zwischen den Beteiligten.Die Kommunen bringen sich entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ein und stellen die für das Verfahren erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

Für Landrat Heiko Sippel ist eine leistungsfähige Internetversorgung inzwischen ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Infrastruktur.„Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur gehört heute zur grundlegenden Daseinsvorsorge. Sie ist entscheidend für unsere Unternehmen, für Bildung und Verwaltung, aber auch für die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden als Wohn- und Arbeitsstandorte“, betont Sippel.

Deshalb sei das Ziel, gemeinsam weiter voranzukommen und insbesondere die verbliebenen Versorgungslücken zu schließen.

Der gemeinsame Förderantrag soll im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes bis zum 15. September 2026 eingereicht werden.Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für die entsprechende Landesförderung. Durch das gemeinsame Vorgehen erhoffen sich die Beteiligten zudem bessere Chancen für das Projekt im bundesweiten Auswahlverfahren.

Der unterzeichnete Vertrag regelt darüber hinaus die Finanzierung des Vorhabens einschließlich der jeweiligen kommunalen Eigenanteile. Förderung nur dort, wo tatsächlich Versorgungslücken bestehenNicht jede Adresse ohne Glasfaseranschluss kann allerdings automatisch in das Förderprojekt aufgenommen werden. Wo Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durchführen oder diesen bereits verbindlich angekündigt haben, hat dieser Vorrang.Fördermittel können nur für Adressen eingesetzt werden, die nach den geltenden Vorgaben tatsächlich als unterversorgt gelten.

Bestehende Versorgungsmöglichkeiten über HFC-Netzanschlüsse schließen eine Förderung grundsätzlich aus.Damit konzentriert sich das Projekt vor allem auf die verbliebenen Lücken, bei denen ein Ausbau ohne öffentliche Unterstützung bislang nicht wirtschaftlich umgesetzt werden konnte.„Wir haben in den vergangenen Jahren beim Breitbandausbau bereits viel erreicht. Jetzt geht es darum, die verbleibenden Lücken konsequent anzugehen“, erklärt Sippel.

Dass Landkreis und Kommunen dabei an einem Strang zögen, sei eine wichtige Voraussetzung, um die digitale Zukunftsfähigkeit des gesamten Kreisgebietes weiter zu stärken.Mit der Vertragsunterzeichnung ist nun ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer möglichst flächendeckenden Gigabitversorgung im Landkreis Alzey-Worms gemacht.

Als Nächstes steht die Einreichung des gemeinsamen Förderantrags an.