ALZEY (as) – Nach unserer bisherigen Berichterstattung zu den Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts hinsichtlich fünf möglicher Sexualdelikte im Umfeld des Kreiskrankenhauses Alzey haben unsere Redaktion weitere Hinweise erreicht. Besonders in den Fokus gerückt ist dabei Videomaterial, das nach unseren Informationen im Zusammenhang mit mehreren länger zurückliegenden Verdachtsfällen stehen soll.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat bereits bestätigt, dass wegen fünf möglicher Sexualdelikte ermittelt wird. Für die beschuldigte ärztlich tätige Person gilt weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Nach Informationen unserer Redaktion betreffen sowohl ein vergleichsweise aktueller Fall als auch mehrere ältere Verdachtsfälle dieselbe ärztlich tätige Person.
Ein bekannter Verdachtsfall reicht bis ins Jahr 2021 zurück
Mindestens einer der älteren Verdachtsfälle ist unserer Redaktion aus dem Jahr 2021 bekannt und liegt damit rund fünf Jahre zurück.
Nach Informationen unserer Redaktion soll eine damals im OP-Umfeld tätige Person bereits zu diesem Zeitpunkt privat Videoaufnahmen angefertigt haben. Diese sollen im Zusammenhang mit mehreren der heute untersuchten Sachverhalte stehen.
Welche konkreten Vorgänge auf den Aufnahmen zu erkennen sind und welche Bedeutung ihnen im laufenden Ermittlungsverfahren zukommt, ist derzeit nicht abschließend bekannt.
Bekannt geworden sein sollen die Aufnahmen erst, nachdem ein aktuellerer Vorfall innerhalb des Krankenhauses gemeldet worden war.
Warum wurden die Aufnahmen nicht früher weitergegeben?
Damit stellt sich zwangsläufig auch die Frage, warum die Aufnahmen, die heute Gegenstand der Ermittlungen sind, offenbar über einen längeren Zeitraum nicht an zuständige Stellen weitergegeben wurden.
Zu den älteren Vorgängen war die heutige Verwaltungsstruktur des Kreiskrankenhauses noch nicht vorhanden. Das Krankenhaus befand sich damals in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes. Einen heutigen Verwaltungsdirektor gab es in dieser Form noch nicht; die kaufmännische Leitung war seinerzeit anders organisiert.
Der erhebliche zeitliche Abstand zwischen dem der Redaktion bekannten Verdachtsfall aus dem Jahr 2021 und dem aktuellen Geschehen wirft dennoch die Frage auf, in welchem Umfang damalige Abläufe heute noch nachvollzogen und aufgearbeitet werden können.
Konkrete Hinweise auf weitere vergleichbare Verdachtsfälle über die bislang bekannten Sachverhalte hinaus liegen unserer Redaktion derzeit nicht vor.
Aktueller Vorfall führte zu Reaktion der Klinik
Nach aktuellen Informationen wandten sich Beschäftigte aus dem OP-Umfeld wegen eines jüngeren Vorfalls an die heutige Krankenhausleitung.
Nach Angaben der Klinikleitung reagierte diese darauf zeitnah. Die beschuldigte Person wurde Anfang Juli mit den Vorwürfen konfrontiert, vom Dienst freigestellt und das Arbeitsverhältnis kurze Zeit später beendet. (wir berichteten)
Erst im Anschluss sollen auch ältere Videoaufnahmen, die noch in das Zeitfenster der damaligen DRK-Trägerschaft fallen, in das laufende Verfahren eingeflossen sein.
Damit unterscheiden sich die damaligen und heutigen organisatorischen Verantwortlichkeiten voneinander.
Staatsanwaltschaft prüft auch den Umgang mit den Aufnahmen
Wir haben die Staatsanwaltschaft Mainz gefragt, ob auch geprüft wird, ob sich aus dem Umgang mit den über einen längeren Zeitraum offenbar nicht weitergegebenen Aufnahmen strafrechtliche Konsequenzen für weitere Beteiligte ergeben könnten – etwa unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Strafvereitelung.
Dabei stellen sich unter anderem Fragen danach, warum die Aufnahmen nicht früher den zuständigen Stellen vorgelegt wurden, ob sie möglicherweise weiteren Personen zugänglich waren und ob weitere Kopien existieren.
„Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft den Sachverhalt gegen sämtliche Beteiligte in rechtlicher Hinsicht umfassend“, erklärte hierzu der zuständige Oberstaatsanwalt gegenüber unserer Redaktion.
Damit ist ausdrücklich nicht festgestellt, dass sich die Person, die die Aufnahmen angefertigt oder zunächst nicht weitergegeben haben soll, strafbar gemacht hat. Diese Bewertung bleibt den laufenden Ermittlungen vorbehalten.
Ermittlungen gegen dieselbe ärztlich tätige Person
Nach Informationen unserer Redaktion beziehen sich sowohl der aktuelle Verdachtsfall als auch mehrere ältere Sachverhalte auf dieselbe ärztlich tätige Person.
Gerade der Zeitraum von mehreren Jahren zwischen einzelnen bekannten Verdachtsmomenten dürfte für die weiteren Ermittlungen von besonderer Bedeutung sein.
Dabei wird zu klären sein, welche Vorgänge sich tatsächlich nachweisen lassen, welche Bedeutung dem vorhandenen Videomaterial zukommt und wie die Informationen innerhalb des damaligen und heutigen Krankenhausumfeldes jeweils behandelt wurden.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ob sich die bestehenden Verdachtsmomente bestätigen oder entkräften lassen, bleibt offen.
Für sämtliche Beschuldigten und möglicherweise betroffenen weiteren Personen gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.


























