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Alzey (as) – Ein Wahlplakat der Partei DIE GRÜNEN, welches direkt vor dem Gymnasium Römerkastell in Alzey angebracht wurde, hat unter Eltern für Unmut gesorgt. Einige fühlen sich regelrecht provoziert und haben sich mit ihren Beschwerden an die Redaktion der Alzeyer Zeitung gewandt. Die zentrale Kritik: Die Nähe des Plakats zur Schule wird als unangemessen empfunden, da Bildungseinrichtungen als neutrale Räume wahrgenommen werden sollten.

Eltern und Schüler vor Ort: Reaktionen im Überblick

Um die Stimmung einzufangen, hat die Alzeyer Zeitung Eltern und Schüler vor Ort befragt. Die Meinungen fielen dabei unterschiedlich aus, wobei die Kritik der Eltern überwog:

  • Eine Mutter äußerte sich besorgt:
    „Die Schule hat ein neutraler Ort zu sein. Ich möchte nicht, dass mein Kind aus dem Fenster schaut und von Wahlplakaten eingenommen wird.“
  • Ein Vater ergänzte deutlich:
    „Das grenzt schon ein bisschen an Provokation – eher ein Grund, gerade solch eine Partei eher nicht zu wählen, die so etwas nötig hat.“
  • Eine 16-jährige Schülerin nahm die Situation etwas gelassener:
    „Ich darf eh noch nicht wählen – und von so einem Stück Papier würde ich mich wohl auch nicht beeinflussen lassen.“

Die Elternkritik zeigt jedoch, dass die Nähe zu Schulen als besonders sensibel wahrgenommen wird, da sie das Neutralitätsprinzip der Bildungseinrichtung zu untergraben scheinen könnte.

Stellungnahme der Stadt Alzey: Wahlplakat rechtlich zulässig

Auf eine Presseanfrage dieser Zeitung erklärte die Stadt Alzey die rechtliche Situation wie folgt:

  • Grundsätzlich dürfen Wahlplakate im öffentlichen Verkehrsraum frei angebracht werden. Einschränkungen wie Mindestabstände zu öffentlichen Gebäuden bestehen nicht.
  • Auf dem Grundstück öffentlicher Gebäude, wie Schulhöfen oder Kindertagesstätten, ist Wahlwerbung jedoch verboten, um die Neutralitätspflicht zu wahren. Ein Plakat an einer Straßenlaterne vor einer Schule ist jedoch zulässig.
  • Am Wahlsonntag gelten besondere Vorschriften: In unmittelbarer Nähe von Wahllokalen ist Wahlwerbung untersagt, um eine Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler zu verhindern.

Die Stadt Alzey stufte das strittige Plakat der Grünen gegenüber dem Römerkastell als zulässige Wahlwerbung ein, da es sich im öffentlichen Verkehrsraum befinde und nicht direkt auf dem Schulgelände angebracht sei.

Beispiel Koblenz: Mindestabstände schützen Schulen

Im Vergleich dazu hat die Stadt Koblenz erkannt, dass solche Situationen Konfliktpotenzial bergen können, und klare Regelungen geschaffen. Laut den dortigen „Richtlinien zur Plakatierung während der Wahlkampfzeit“ gilt:

  • Wahlplakate dürfen nicht im Umkreis von 15 Metern um Schulen und Kindertagesstätten angebracht werden.
  • In der Alt- und Innenstadt von Koblenz sind Wahlplakate in Fußgängerzonen vollständig untersagt.

Diese Mindestabstandsregelung verhindert gezielt, dass politische Botschaften in unmittelbarer Nähe zu Bildungseinrichtungen sichtbar werden. Koblenz stellt damit sicher, dass Schüler und Kinder in ihrem Umfeld nicht mit Wahlwerbung konfrontiert werden, selbst wenn diese rechtlich zulässig wäre.

Kontroversen und Handlungsspielraum für Alzey

Die Diskussion Wahlplakate vor Schulen zeigt, dass die Regelungen in Alzey möglicherweise unzureichend sind, um ähnliche Konflikte zu vermeiden. Eltern fordern eine klare Abgrenzung, um das schulische Umfeld als neutralen Raum zu schützen.

Mögliche Lösungsansätze könnten also sein

  1. Kommunale Mindestabstände einführen: Alzey könnte sich an Städten wie Koblenz orientieren und Mindestabstände zu Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen einführen. Dies würde klare Regeln schaffen und die Neutralität solcher Orte stärken.
  2. Dialog mit Parteien: Ein Dialog zwischen der Stadt, Eltern und den Parteien, dass Wahlwerbung in der Nähe von Schulen künftig freiwillig vermieden wird – bisher hatten Parteien hier tatsächlich auch darauf verzichtet.
  3. Sensibilisierung: Parteien könnten auch aufgefordert werden, sensibler mit der Platzierung von Wahlwerbung umzugehen, um gerade solche Provokationen und Missverständnisse zu vermeiden.

Eine Presseanfrage an die Verbvandsgemeindeverwaltung Alzey-Land zu diesem Thema blieb bis Redaktionsschluss noch unbeantwortet.