Alzey (as) – Am 14. März 2021 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Den Parteien wird in der sogenannten „heißen Phase“ (ab 20. Januar 2021) des Wahlkampfes die Wahlwerbung an Straßen gestattet. Dabei ist jedoch stets zu beachten, dass die Wahlwerbung mit den Erfordernissen der Verkehrssicherheit in Einklang gebracht wird. Die Wahlwerbung ist unmittelbar nach der Wahl wieder zu entfernen.Uns erreichten heute gleich mehrere Hinweise fassungsloser Leser, die an der BAB61 Auffahrt (Köbig-Kreisel) ein solches Wahlplakat entdeckten.
Gefährlich und verboten
Das Plakatieren an Autobahnen ist verboten, denn Werbung lenkt die Verkehrsteilnehmer ab und gefährdet so die Sicherheit.Nach Rücksprache mit der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim erklärte diese, dass sie bereits informiert sei und zeitnah eine Streife vorbeischicken würde.
Im konkreten Fall erhielten wir von Joachim Streit (FWG) folgende Antwort auf unsere Anfrage:
„…ich habe jetzt keinen Überblick über ganz RLP. Aber das Plakat steht an der Auffahrt und nicht an der Autobahn, so wie ich das Bild erkenne.
Die Vorsitzenden der vier Wahlbezirke haben die Genehmigungen eigenständig beim jeweiligen LBM eingeholt.
Die Firma xxxxxxxx stellt nur auf, wenn wir die Einzelgenehmigung vorlegen. Also alles ok.
Einen angenehmen Sonntag – Joachim Streit“