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Freitag, 26. April 2024
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Wahlwerbung an Autobahnen – gefährlich und verboten

Wahlwerbung an Autobahnen kann die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen
Das Plakatieren an Autobahnen ist verboten, denn Werbung lenkt die Verkehrsteilnehmer ab und gefährdet so die Sicherheit.Nach Rücksprache mit der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim erklärte diese, dass sie bereits informiert sei und zeitnah eine Streife vorbeischicken würde.
Im konkreten Fall erhielten wir von Joachim Streit (FWG) folgende Antwort auf unsere Anfrage:
“…ich habe jetzt keinen Überblick über ganz RLP. Aber das Plakat steht an der Auffahrt und nicht an der Autobahn, so wie ich das Bild erkenne.
Die Vorsitzenden der vier Wahlbezirke haben die Genehmigungen eigenständig beim jeweiligen LBM eingeholt.
Die Firma xxxxxxxx stellt nur auf, wenn wir die Einzelgenehmigung vorlegen. Also alles ok.
Einen angenehmen Sonntag – Joachim Streit”