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Alzey (as) – Die Alzeyer Innenstadt besticht durch ihre historischen Fassaden, verwinkelten Gassen und das einmalige Flair, das die Identität der Stadt prägt. Um diesen Charakter zu bewahren, gibt es eine sogenannte Gestaltungssatzung. Sie legt fest, wie bauliche Maßnahmen und Werbeanlagen innerhalb der Stadt aussehen dürfen. Ein Beispiel: Schaufenster dürfen nur zu maximal 10 Prozent beklebt sein, um das harmonische Stadtbild nicht zu beeinträchtigen.

Doch genau hier kam es zuletzt vermehrt zu Verstößen. Besonders in der Spießgasse, der St.-Georgenstraße, der Antoniterstraße und am Rossmarkt wurden unzulässige Werbeanlagen festgestellt. Dazu gehören nicht genehmigte Schriftzüge, Schaukästen oder Fensterfolierungen, die das Stadtbild stören und die Atmosphäre der Altstadt negativ beeinflussen.


Was regelt die Gestaltungssatzung?

Die Gestaltungssatzung schützt nicht nur historische Bauten, sondern regelt auch Modernisierungsmaßnahmen und Werbeanlagen. Das Ziel: Werbung soll präsent, aber nicht dominant sein.

Die Stadtverwaltung sieht sich dabei nicht als Gegner der Gewerbetreibenden, sondern als Partner. Sie empfiehlt, frühzeitig das Bauamt zu konsultieren – insbesondere bei der Planung neuer Werbeanlagen. So lassen sich Probleme vermeiden, Zeit und Kosten sparen und eine harmonische Gestaltung sicherstellen.


Verstöße und Maßnahmen der Stadtverwaltung

Im vergangenen Jahr führte die Stadtverwaltung mehrere Ortsbegehungen durch, um auf Verstöße hinzuweisen. Bereits am 2. April und 26. September 2024 erhielten betroffene Gewerbetreibende schriftliche Aufforderungen zur Entfernung oder Anpassung nicht genehmigter Werbeanlagen.

Trotz einer gesetzten Frist bis zum 31. Oktober 2024 blieben viele Unternehmer untätig. In 14 Fällen leitete die Stadtverwaltung die Verstöße nun an die Kreisverwaltung Alzey-Worms weiter. Die Bauaufsichtsbehörde wird die Fälle prüfen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen.


Striktere Kontrollen und Appell der Stadtverwaltung

Um sicherzustellen, dass die Gestaltungssatzung künftig eingehalten wird, wird die Stadtverwaltung verstärkt Kontrollen durchführen. „Wir fordern alle Gewerbetreibenden auf, sich an die geltenden Vorgaben zu halten und frühzeitig mit dem Bauamt in Kontakt zu treten. Nur gemeinsam können wir das einzigartige Gesicht unserer Stadt bewahren“, betont Bürgermeister Steffen Jung.

Auch der Stadtrat unterstützt dieses Vorgehen. „Wer sich an die Regeln hält, soll nicht benachteiligt werden. Verstöße dürfen nicht geduldet werden, da sie diejenigen bestrafen, die sich an die Vorschriften halten.“

Wer Fragen zur Gestaltungssatzung oder zu Werbeanlagen hat, kann sich jederzeit an die Stadtverwaltung wenden.

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