Vier Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung beraten umfassend zu Fragen zur stationären Hilfe zur Pflege. Sie unterstützen zudem beim Ausfüllen der komplexen Antragsformulare. Fotoquelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms

ALZEY-WORMS (k)- Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist für viele Betroffene und ihre Angehörigen eine große Herausforderung. Besonders in Notsituationen müssen häufig innerhalb kurzer Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden – etwa wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rückkehr in die eigene Wohnung nicht mehr möglich ist. Bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms unterstützt das Sozialamt Menschen dabei, die notwendigen Schritte zu organisieren und die Finanzierung zu klären.

Ein Team von vier Sachbearbeiterinnen bearbeitet dort jährlich mehrere hundert Fälle im Bereich der sogenannten „Hilfe zur Pflege“. Die Anzahl der Fälle bleibt zwar insgesamt relativ konstant, doch die Bearbeitung ist in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden. Viele Antragstellende gehen zunächst davon aus, dass im Pflegefall alle Kosten vollständig vom Staat übernommen werden. Tatsächlich übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung jedoch nur einen Teil der pflegebedingten Kosten.

„Die Gründe für die zunehmende Komplexität sind vielfältig“, erklärt Sozialamtsleiterin Andrea Maurer. Neben steigenden Pflegekosten spielen auch der demografische Wandel, vorhandenes Vermögen und veränderte familiäre Strukturen eine Rolle. Zudem hat das Angehörigenentlastungsgesetz seit dem Jahr 2020 Auswirkungen auf die Zahl der Anträge: Unterhaltspflichtige Kinder müssen nur noch dann zu Pflegekosten beitragen, wenn ihr jährliches Einkommen über 100.000 Euro liegt.

Im Pflegeheim entstehen neben den pflegebedingten Kosten weitere Ausgaben. Dazu gehören unter anderem Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten für Bau und Instandhaltung der Einrichtung sowie ein Ausbildungszuschlag. Diese Kosten können sich monatlich auf mehrere Tausend Euro summieren. Da viele Menschen diese Beträge nicht allein finanzieren können, wird häufig ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt gestellt.

Voraussetzung für diese Unterstützung ist jedoch, dass eine stationäre Pflege tatsächlich notwendig ist. Wenn eine Versorgung zu Hause – etwa durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste – noch möglich ist, wird diese in der Regel bevorzugt. Auch vorhandenes Vermögen wird bei der Prüfung berücksichtigt. Beispielsweise muss ein Eigenheim grundsätzlich zur Finanzierung eingesetzt werden, wenn es nach dem Umzug ins Pflegeheim leer steht. Lebt ein Ehepartner weiterhin darin, bleibt es zunächst geschützt. Sparvermögen ist nur bis zu bestimmten Freibeträgen geschützt.

Um Betroffene zu unterstützen, empfiehlt das Sozialamt, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Neben der Kreisverwaltung können auch die Pflegestützpunkte eine erste Anlaufstelle sein. Dort erhalten gesetzlich Versicherte Beratung zu pflegerischen Leistungen, Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades sowie Unterstützung bei der Suche nach ambulanten oder stationären Versorgungsangeboten.

Bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms stehen für Fragen zur Hilfe zur Pflege vier Sachbearbeiterinnen zur Verfügung. Die Zuständigkeit ist nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen aufgeteilt:

Sabrina Buhl: B, C, N, O–R
Tel. 06731/408-2092
Buhl.Sabrina@Alzey-Worms.de

Anja Domis: A, F, W
Tel. 06731/408-2202
Domis.Anja@Alzey-Worms.de

Michelle Fuchs: E, M, S–V, Z
Tel. 06731/408-2091
Fuchs.Michelle2@Alzey-Worms.de

Sylvia Weis: D, G–L
Tel. 06731/408-2062
Weis.Sylvia@Alzey-Worms.de

Weitere Informationen stellt die Kreisverwaltung auch auf ihrer Homepage zur Verfügung. Betroffene und Angehörige können sich dort über das Verfahren informieren und Kontakt aufnehmen.

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