ALZEY-WORMS (k)- In der Nähe menschlicher Siedlungen finden Ratten besonders günstige Lebensbedingungen. Zahlreiche Versteckmöglichkeiten sowie leicht zugängliche Nahrungsquellen für Allesfresser begünstigen ihre Ausbreitung. Die Tiere gelten sowohl als Vorrats- und Materialschädlinge als auch als Gesundheitsschädlinge. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms informiert daher über Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung.
Vorbeugung: Nahrung und Nistplätze entziehen
Entscheidend für die Ansiedlung von Ratten sind vor allem Nahrung und geeignete Nistmöglichkeiten. Werden diese Faktoren reduziert, lässt sich eine dauerhafte Besiedlung in vielen Fällen verhindern.
Nahrungsquellen vermeiden
Lebensmittelreste und Tierfutter sollten nicht offen zugänglich gelagert werden. Auch Speisereste gehören weder in die Toilette noch auf offene Komposthaufen. Zudem wird davon abgeraten, Wildtiere wie Vögel oder Igel übermäßig und frei zugänglich zu füttern, da dies ebenfalls Ratten anziehen kann.
Nistmöglichkeiten reduzieren
Ein gepflegtes Grundstück trägt wesentlich zur Vorbeugung bei. Gärten sollten regelmäßig entrümpelt und mögliche Verstecke beseitigt werden. Bodendecker sind kurz zu halten, Hecken und Sträucher sollten regelmäßig zurückgeschnitten werden.
Zugang zu Gebäuden verhindern
Um Ratten den Zutritt zu Gebäuden zu erschweren, sollten mögliche Öffnungen wie Kellerfenster oder Tore gesichert und abgedichtet werden. Zusätzlich kann der Einbau von Rückstauklappen in Abflusssysteme sinnvoll sein.
Bekämpfung: Maßnahmen bei Befall erforderlich
Wird ein Rattenbefall festgestellt, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Ausbreitung und mögliche Infektionsrisiken zu verhindern.
Zuständigkeiten klar geregelt
Für private Grundstücke und Gebäude sind grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Mieter sollten sich in solchen Fällen an ihren Vermieter wenden.
Auf öffentlichen Flächen wie Straßen, Parks oder Spielplätzen liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen kommunalen Fachämtern.
Das öffentliche Kanalnetz wird von den zuständigen Abwasserbetrieben betreut.
Bekämpfungsmöglichkeiten: Fachgerecht und verantwortungsvoll handeln
Professionelle Schädlingsbekämpfung
Das Gesundheitsamt empfiehlt den Einsatz zertifizierter Schädlingsbekämpfer. Diese verfügen über die notwendige Sachkunde gemäß Tierschutzgesetz und können geeignete Maßnahmen fachgerecht durchführen.
Eigenständige Bekämpfung durch Eigentümer
Eigentümer können alternativ selbst tätig werden oder Fachfirmen beauftragen. Zugelassene Köder sind im Fachhandel, Baumarkt oder Gartencenter erhältlich. Dabei ist es wichtig, gleichzeitig die Ursachen des Befalls zu beseitigen und künftig zu vermeiden.
Bei eigenständiger Bekämpfung gilt:
- Die Durchführung erfolgt in eigener Verantwortung.
- Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsvorgaben müssen strikt eingehalten werden.
- Köder sind so auszulegen, dass keine Gefahr für Menschen, Haustiere oder andere Tiere entsteht.
- Auch ethische Aspekte sollten berücksichtigt werden.
Kosten: Eigentümer tragen die Verantwortung
Die Kosten für Bekämpfungsmaßnahmen, eingesetzte Mittel oder beauftragte Fachfirmen sind grundsätzlich vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen.































