Kaum ist die Verhinderungspflege vereinfacht worden, soll das System schon wieder grundlegend umgebaut werden. Der aktuelle Entwurf der Pflegereform könnte gerade Familien treffen, die regelmäßig auf Ersatzpflege angewiesen sind. Auch die von uns befragten Verantwortlichen von „MEINE Superhelden – Alltagsbegleiter mit Herz“ sehen erheblichen Klärungsbedarf.
Erst am gestrigen Donnerstagabend geriet Bundeskanzler Friedrich Merz bei RTL wegen der Gesundheits- und Sozialpolitik seiner Regierung massiv unter Druck. Die Kinderärztin Dr. Maria Bea Merscher warf dem Kanzler im Zusammenhang mit den geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen vor, teilweise „menschenverachtende“ Gesetze zu machen. Merz wies die Kritik zurück und bezeichnete die Vorwürfe als zu weitgehend.
Dabei ging es zwar um Einsparungen im Gesundheitswesen und nicht unmittelbar um die Pflegeversicherung. Doch auch dort sorgt ein aktueller Reformplan für erhebliche Fragen.
3.539 Euro – erst 2025 eingeführt – jetzt wieder weg?
Zum 1. Juli 2025 wurden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erst zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst.
Die Idee dahinter: Wer einen Angehörigen pflegt und selbst krank wird, Urlaub benötigt oder schlicht eine Auszeit braucht, sollte unkomplizierter eine Ersatzpflege organisieren können. Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnete die Neuregelung damals ausdrücklich als Vereinfachung und als Möglichkeit, die Leistungen flexibler zu nutzen.
Noch keine zwei Jahre später soll dieses System nach dem aktuellen Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes bereits wieder grundlegend verändert werden.
Der bisherige gesonderte Jahresbetrag soll in dieser Form verschwinden. Stattdessen sollen verschiedene Leistungen in neue Budgets überführt werden. Wer bisher Pflegegeld erhält, soll künftig ein Entlastungsbudget bekommen. Aus diesem sollen aber unter anderem auch Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson und bestimmte Pflegehilfsmittel finanziert werden können.
Für Pflegegrad 2 sind beispielsweise statt derzeit 347 Euro Pflegegeld künftig 386 Euro monatliches Entlastungsbudget vorgesehen.
Hinzu kommen soll ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Das Problem: Die Erhöhung des monatlichen Geldbetrages beträgt bei Pflegegrad 2 gerade einmal 39 Euro. Gleichzeitig soll die Ersatzpflege künftig stärker aus Budgets finanziert werden, die für die laufende Versorgung zur Verfügung stehen.
Wenn die Pflegeperson ausfällt – was dann?
Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt ein einfaches Beispiel.
Eine Person mit Pflegegrad 2 wird zu Hause von einem Angehörigen gepflegt. Dieser fällt zweimal jährlich für jeweils drei Wochen aus.
Kostet die Ersatzpflege beispielsweise 80 Euro am Tag, entstehen für insgesamt 42 Tage:
3.360 Euro Kosten pro Jahr.
Heute können diese Kosten nahezu vollständig aus dem zusätzlichen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro finanziert werden. Das laufende Pflegegeld steht daneben grundsätzlich weiter zur Verfügung, wird bei einer längeren durchgehenden Verhinderungspflege allerdings teilweise gekürzt.
Künftig soll eine solche geplante Ersatzpflege jedoch unter anderem aus dem neuen Entlastungsbudget organisiert werden können. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt ausdrücklich, dass das Budget auch für notwendige Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson eingesetzt werden soll.
Bei Pflegegrad 2 wären das jährlich:
386 Euro × 12 = 4.632 Euro.
Werden daraus 3.360 Euro Ersatzpflege bezahlt, verbleiben rechnerisch nur noch 1.272 Euro aus diesem Budget für den gesamten Pflegebedarf des übrigen Jahresverlaufs.
Genau diese Verschiebung kritisieren Praktiker.
„Vertretung ist keine Komfortleistung“
Wir haben Silvio Meißner, ehemaliger Fußballprofi und Franchisegründer von MEINE Superhelden – Alltagsbegleiter mit Herz, sowie Franchisenehmer Jürgen Stabel nach ihrer Einschätzung gefragt.
Meißner hält eine Vereinfachung der Pflegeleistungen grundsätzlich für sinnvoll. Entscheidend sei jedoch, „was am Ende tatsächlich bei den Familien ankommt“.
Der gemeinsame Jahresbetrag gebe pflegenden Angehörigen derzeit eine wichtige Sicherheit, wenn sie selbst einmal ausfallen oder eine Auszeit benötigen.
Jürgen Stabel bringt die Bedeutung der Verhinderungspflege auf den Punkt:
„Eine verlässliche Vertretung ist für sie keine Komfortleistung, sondern häufig die Voraussetzung dafür, dass häusliche Pflege langfristig überhaupt funktionieren kann.“
Gerade die neue Konkurrenz verschiedener Leistungen innerhalb eines Budgets sehen die beiden kritisch.
„Eine Familie benötigt Unterstützung im Alltag nicht plötzlich weniger, nur weil die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige krank wird oder für einige Wochen ausfällt“, erklärt Stabel.
Müsse die notwendige Vertretung aus einem Budget finanziert werden, das bereits für die laufende Versorgung benötigt werde, entstehe zwangsläufig an anderer Stelle eine Lücke.
„Pflegebedürftigkeit macht keine Pause“
Besonders problematisch könnten längere oder wiederholte Ausfälle der Hauptpflegeperson werden.
„Professionelle Unterstützung über mehrere Wochen kostet entsprechend Geld. Ein vorhandenes Budget kann dann sehr schnell aufgebraucht sein“, erklärt Silvio Meißner.
Und weiter:
„Das Problem ist: Pflegebedürftigkeit macht keine Pause, nur weil ein Budget ausgeschöpft ist.“
Stabel nennt ein alltägliches Beispiel: Wenn eine Tochter ihren Vater pflegt und selbst erkrankt, müsse dessen Versorgung trotzdem weitergehen.
Familien dürften dann nicht vor die Entscheidung gestellt werden, notwendige Hilfe entweder aus eigener Tasche bezahlen zu müssen oder dafür auf andere Unterstützungsleistungen zu verzichten.
Neues Notfallbudget hilft nicht in jeder Situation
Zwar sieht der Gesetzentwurf zusätzlich ein sogenanntes Überbrückungsbudget vor. Für Pflegegrad 2 und 3 sind bis zu 1.855 Euro jährlich vorgesehen.
Dieses Budget ist allerdings ausdrücklich für pflegerische Akut- und Überbrückungssituationen gedacht – etwa bei einem ungeplanten Ausfall der Pflegeperson oder einer akuten Überforderung.
Ein bereits lange geplanter dreiwöchiger Urlaub der Pflegeperson lässt sich daher nicht ohne Weiteres mit einem plötzlich eintretenden Pflegenotfall gleichsetzen.
„Die Reform muss vom Alltag der Familien ausgehen“
Für Jürgen Stabel liegt genau dort der entscheidende Punkt:
„Vereinfachung und flexiblere Budgets sind gute Ansätze. Gleichzeitig muss aber gewährleistet bleiben, dass notwendige Vertretung bei Krankheit, Urlaub oder anderen Ausfällen ausreichend finanziert werden kann, ohne dass dadurch die reguläre Unterstützung gekürzt werden muss.“
Unterstützung dürfe zudem nicht erst dann einsetzen, wenn pflegende Angehörige bereits am Ende ihrer Kräfte seien.
Regelmäßige Entlastung könne gerade dazu beitragen, Überforderung und gesundheitliche Ausfälle überhaupt zu verhindern.
Silvio Meißner fasst es so zusammen:
„Gute Pflegepolitik bedeutet für mich nicht nur, Pflegebedürftige gut zu versorgen, sondern auch diejenigen zu schützen und zu entlasten, die jeden Tag einen großen Teil dieser Versorgung übernehmen.“
Politischer Zickzack mit Folgen
Irritierend bleibt vor allem die Geschwindigkeit des Richtungswechsels.
2025 wurde der gemeinsame Jahresbetrag als Vereinfachung und zusätzliche Flexibilität für pflegende Familien eingeführt. Nun soll genau diese Struktur bereits ab 2027 wieder verschwinden.
Gleichzeitig plant die Bundesregierung strengere Schwellenwerte für die erstmalige Einstufung in Pflegegrade. Für bereits anerkannte Pflegegrade sieht der Entwurf zwar ausdrücklich Bestandsschutz vor.
Beim bisherigen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege findet sich ein entsprechender dauerhafter Bestandsschutz dagegen nicht.
Damit droht ausgerechnet Menschen, die tagtäglich auf familiäre Pflege angewiesen sind, erneut ein grundlegender Systemwechsel.
Ob der Referentenentwurf tatsächlich in dieser Form Gesetz wird, ist allerdings noch offen. Das Pflegeneuordnungsgesetz ist bislang nicht beschlossen.
Nach dem deutlichen Streit um Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen dürfte deshalb auch die Frage immer lauter werden, wie weit Einsparungen und Systemumbauten gehen dürfen, wenn sie gerade diejenigen treffen, die auf Unterstützung besonders angewiesen sind.































