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Mainz/Biebelnheim (as) – Das Verwaltungsgericht Mainz hat der AfD im Eilverfahren Recht gegeben: Die Partei darf heute Abend die Biebelnheimer Gemeindehalle für ihre Veranstaltung nutzen. Hinter dem formalen Rechtsstreit verbirgt sich ein vorangegangenen Konflikt zwischen der AfD und der Kommunalverwaltung.

Auszug aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts

„Systematische Blockade“ – AfD wirft Gemeinde bewusste Behinderung vor

Sabine Capers, Kreisvorsitzende der AfD Alzey-Worms, äußert massive Kritik am Verhalten der Biebelnheimer Ortsbürgermeisterin Petra Bade: „In §1 der Nutzungsordnung sind Parteien ausdrücklich als nutzungsberechtigt aufgeführt. Frau Bade hat unsere Anfragen wochenlang ignoriert. Erst als ich mit rechtlichen Schritten drohte, kam überhaupt eine Reaktion – und die war alles andere als professionell.“

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Benutzungsordnung für die Gemeindehalle Biebelnheim zur Zeit der Antragstellung

Capers zitiert aus der Korrespondenz: Die Ortsbürgermeisterin habe ihr mitgeteilt, sie werde antworten, „wann es ihr passt“, und die AfD solle doch „woanders hingehen“, wenn sie „so flexibel“ sei. Selbst nach Zusage eines freien Termins durch eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung sei die Gemeinde untätig geblieben, so Capers.

Verwaltung beharrt auf Neutralität

Steffen Unger, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alzey-Land, erklärt dazu:
„Die Gemeindehalle wurde seit Jahren nicht an Parteien vermietet. Mit der Änderung der Nutzungsordnung wollten wir klare Verhältnisse schaffen und alle politischen Gruppen gleich behandeln.“

Doch genau diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter verwiesen auf die ursprüngliche Nutzungsordnung von 2019, die Parteien ausdrücklich als berechtigte Nutzer aufführte. Die kurz nach der AfD-Anfrage vorgenommene Änderung werteten sie als möglichen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: „…eine Gemeinde, welche die Zweckbestimmung ihrer Einrichtung ändert, nachdem bereits ein Begehren auf Überlassung vorliegt, setzt sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie dies nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund getan hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.“, so die Richter im Urteilstext.

Die Frage in Bezug auf mangelnde Kommunikationsbereitschaft seitens der Verwaltung lies der VG Bürgermeister unbeantwortet.

„Man werde das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen“, so Unger. Die Gesamtkosten für den Rechtsstreit beziffert der VG Bürgermeister auf rund 1.500 EUR

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