Keine Informationen mehr für Journalisten, wenn diese kein "berechtigtes Interesse" vorweisen können?

Seit 2006 können Bürger, Journalisten, Verbände und Initiativen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in Unterlagen von Bundesbehörden verlangen. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Behörde muss vielmehr darlegen, weshalb Informationen im konkreten Fall geheim bleiben müssen.

Die Bundesregierung will dieses Prinzip nun deutlich verändern, ohne große Not, denn die genannte Sicherheit, die sie damit begründet, ist bereits mit der gegenwärtigen Fassung gewährleistet. Beschlossen wurde zunächst lediglich ein politischer Auftrag des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD. Das Vorhaben befindet sich damit noch vor dem eigentlichen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.

„Berechtigtes Interesse“ statt voraussetzungslosem Zugang

Im 34 Punkte umfassenden Programm des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 heißt es, das Informationsfreiheitsgesetz solle „weiterentwickelt“ und an aktuelle Herausforderungen angepasst werden.

Künftig sollen Auskunftsrechte auf natürliche Personen konzentriert werden, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen und die Informationen nicht über andere Regelungen erhalten können. Zudem soll geprüft werden, den Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger zu begrenzen.

Auch höhere Gebühren, eine stärkere Schwärzung der Namen von Beschäftigten sowie zusätzliche Schutzregelungen für kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung werden angekündigt.

Damit könnte aus einem voraussetzungslosen Informationsrecht ein von Behörden zu prüfender Anspruch werden. Besonders problematisch wäre dies für investigative Recherchen: Journalisten müssten möglicherweise bereits beim Antrag offenlegen, welchem Verdacht sie nachgehen und welche Vorgänge sie überprüfen wollen. Wenn nun die Verwaltung, über die eine Recherche läuft, selbst mit schwammigen Begriffen ein Auskunftsrecht ablehnen kann, ist der Name nicht mehr das, was der Inhalt hergibt.

Vom Amtsgeheimnis zur staatlichen Transparenz

Das Informationsfreiheitsgesetz trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Zuvor gab es auf Bundesebene kein allgemeines Recht auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen. Mit dem Gesetz wurde das frühere Prinzip des weitreichenden Amtsgeheimnisses zumindest teilweise umgekehrt: Amtliche Informationen sind grundsätzlich zugänglich, sofern keine konkreten gesetzlichen Ausschlussgründe entgegenstehen.

Deutschland führte ein solches Recht vergleichsweise spät ein. Schweden kennt die Öffentlichkeit staatlicher Dokumente bereits seit 1766, die Vereinigten Staaten verabschiedeten ihren „Freedom of Information Act“ im Jahr 1966.

Informationsfreiheit ist dabei kein Sonderrecht für Medien. Auch einzelne Bürger, Unternehmen, Wissenschaftler, Umweltverbände und Verbraucherschützer können staatliche Dokumente beantragen.

Aufklärung durch Originalunterlagen

Politische Affären beginnen häufig mit Rechnungen, Verträgen, Gutachten, E-Mails oder internen Vermerken, die Behörden nicht freiwillig veröffentlichen, vor allem nicht wollen.

Auch bei der Aufarbeitung der milliardenschweren Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie spielten Informationsanträge eine wichtige Rolle. Die Affäre wurde zwar nicht allein durch das Informationsfreiheitsgesetz aufgedeckt, sondern durch das Zusammenspiel journalistischer Recherchen, parlamentarischer Kontrolle, Prüfberichte und Gerichtsverfahren. Das Gesetz ermöglichte jedoch, staatliche Darstellungen anhand interner Originalunterlagen zu überprüfen und eigenständig neutral zu bewerten.

Sicherheitsinteressen sind bereits geschützt

Niemand verlangt, Zugangscodes, Sicherheitspläne oder konkrete Schwachstellen von Stromnetzen, Krankenhäusern oder anderen kritischen Einrichtungen zu veröffentlichen.

Das geltende Informationsfreiheitsgesetz enthält bereits Ausnahmen für die innere und äußere Sicherheit, personenbezogene Daten, laufende Entscheidungsprozesse sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dokumente können teilweise herausgegeben und sensible Passagen geschwärzt werden.

Zusätzliche pauschale Ausschlüsse würden vor allem den Prüfaufwand der Behörden reduzieren. Verwaltungsentlastung darf jedoch nicht dazu führen, dass demokratische Kontrollrechte entfallen.

Breiter Widerstand gegen die Pläne

Die angekündigten Änderungen haben erheblichen Protest ausgelöst. Informationsfreiheitsbeauftragte, Journalistenverbände und Transparenzorganisationen warnen vor einem grundlegenden Rückbau des Gesetzes.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern spricht von einem „Generalangriff“ auf die Informationsfreiheit. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht die Gefahr einer faktischen Abschaffung des bisherigen Auskunftsrechts. Ein offener Brief gegen die Reform wird inzwischen von mehr als 100 Organisationen und Medien getragen.

Die Bundesregierung argumentiert dagegen, das Gesetz solle verständlicher und transparenter werden und zugleich dem Schutz staatlicher Beschäftigter sowie der veränderten Sicherheitslage Rechnung tragen. Wie diese Ziele konkret umgesetzt werden sollen, wird sich erst zeigen, wenn ein tatsächlicher Referenten- oder Regierungsentwurf vorliegt.

Position der Alzeyer Zeitung

Die Alzeyer Zeitung lehnt eine Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes entschieden ab.

Konkrete Sicherheitsinteressen, persönliche Daten und berechtigte Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt bleiben. Dafür bietet das bestehende Recht bereits umfangreiche Möglichkeiten.

Nicht akzeptabel wären vor allem bestimmte Begriffe wie das „berechtigte Interesse“, pauschale Bereichsausnahmen, deutlich höhere Gebühren oder eine Beweislast, nach der Bürger und Journalisten zunächst gegenüber einer Behörde begründen müssen, weshalb sie deren Handeln kontrollieren wollen.

Pressefreiheit besteht nicht nur darin, dass der Staat Artikel nicht verbieten darf. Sie setzt auch voraus, dass Journalisten staatliche Aussagen überprüfen und Einsicht in Originalunterlagen verlangen können.

Das Informationsfreiheitsgesetz sollte deshalb nicht geschwächt, sondern zu einem modernen Transparenzgesetz weiterentwickelt werden. Öffentliche Verträge, Gutachten, Ausgaben, Lobbykontakte und wesentliche Entscheidungsgrundlagen sollten möglichst automatisch veröffentlicht werden.

Informationsfreiheit ist keine lästige Verwaltungsaufgabe. Sie ist ein demokratisches Kontrollrecht.