Alzey (as) –  Wie das Gesundheitsamt Alzey-Worms am Montag mitteilt, sieht die mit Wirkung vom 5. September in Kraft getretene neue Absonderungsverordnung des Landes
Rheinland-Pfalz im Regelfall keine Absonderungspflicht mehr für Kontaktpersonen
zu einem positiven Fall in einer Kindertagesstätte vor.

In Anlehnung an diese Regelung wird die Quarantäne für die Kinder, die innerhalb
der letzten 14 Tage durch das Gesundheitsamt Alzey-Worms als enge
Kontaktpersonen eingestuft wurden, nach negativer PCR-Testung und Vorlage
des Testergebnisses beim Gesundheitsamt aufgehoben werden

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