Landkreis Alzey Worms erlässt Allgemeinverfügung

Alzey (pm) – Corona: Landkreis Alzey-Worms erlässt Allgemeinverfügung als Reaktion auf die steigenden Fallzahlen
Nachdem im Landkreis Alzey-Worms am Donnerstag, 15. Oktober erstmals die Schwelle zur
Gefahrenstufe „orange“ überschritten wurde, kam die am Freitagvormittag einberufene TaskForce zu dem Ergebnis, eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Alzey-Worms zu erlassen. Ziel ist es, mit Verschärfung der kontaktreduzierenden Maßnahmen regional auf das Infektionsgeschehen zu reagieren und damit die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen. Inhalt
der in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz erlassenen Allgemeinverfügung sind neben engeren Bestimmungen bezogen auf den Sport im Innenbereich und die Gastronomie
auch schärfere Maßnahmen bei Veranstaltungen.

So gilt bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen im Außenbereich ab Samstag eine Maximalpersonenzahl von 250 Personen, im Innenbereich 75 und bei Privatveranstaltungen an öffentlichen Orten 25. Auch schließt die durch die Kreisordnungsbehörde erlassene Allgemeinverfügung eine Ausnahmegenehmigung zur Erhöhung der Teilnehmerzahl bei entsprechender Platz-, Tribünen-, Saalkapazität aus. „Unser eindringlicher Appell, gilt insbesondere auch dem privaten Bereich. Auch hier sollten Veranstaltungen nur in auf das Nötigste reduziertem Rahmen und unter Einhaltung der Hygieneregelungen stattfinden“, sensibilisiert der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Jung.

Hier gelangen Sie zur textlichen Vollfassung der Allgemeinverfügung

Sperrstunde ab 23 Uhr

Im Landkreis Alzey-Worms sei das aktuell steigende Infektionsgeschehen nicht an einem bestimmten Hotspot festzumachen. Das Gesundheitsamt spricht von einem diffusen Infektionsgeschehen. Vor diesem Hintergrund kam der Landkreis im Gespräch der Task-Force auch zu dem Ergebnis, dass mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Alkoholverkauf z.B. an Tankstellen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr nicht mehr zulässig ist. Darüber hinaus regelt die bezogen auf das Kreisgebiet geltende Regelung auch eine für die Gastronomie, Spielbanken,
Spielhallen Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnliche Einrichtungen ab 23
Uhr geltende Sperrstunde.

Einschränkungen beim Sport

Auch bezogen auf den Sport im Innenbereich sieht die Allgemeinverfügung engere Grenzen
vor. So ist das gemeinsame sportliche Training in geschlossenen Räumen nur in festen
Kleingruppen von bis zu maximal zehn Personen zulässig. Gleiches gilt für Gruppenkursangebote im Innenbereich von Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen. Sport im Außenbereich ist nach wie vor möglich, wobei die Einhaltung der geltenden Vorgaben bei der Nutzung der Umkleidekabinen, Duschen und Sportheime zu beachten ist.

Abstandsregeln werden nicht eingehalten

„Mit Blick auf den Einzelhandel ist vermehrt festzustellen, dass die Abstandsregelungen nicht
eingehalten werden“, so der Erste Kreisbeigeordnete. Daher sei der Appell an den Einzelhandel, die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen dringend zu achten und Kundinnen und Kunden dahingehend zu sensibilisieren. Ansonsten drohen dem Einzelhandel
weitere Verschärfungen in Form von Personenzahlbeschränkungen bezogen auf Verkaufsund Besucherflächen. „Wir dürfen nicht in Panik verfallen, aber die Lage ist ernst!“, betont der
stellvertretende Kreischef.

Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, werden in Abstimmung mit der Polizei und den
kommunalen Ordnungsämtern auch die behördlichen Kontrollen nochmals verschärft.

Corona Hotline

Die Kreisordnungsbehörde hat für Bürger*innen/Unternehmer*innen mit Fragen zur geltenden Allgemeinverfügung eine Hotline für das Wochenende eingerichtet

Diese sind wie folgt erreichbar:  Samstag, 16. Oktober von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr -20:00 Uhr , sowie am Sonntag von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr- 16:00 Uhr unter der 06731/ 408-3264