ALZEY (k)- Bekommen Minderjährige in Alzey trotz gesetzlichem Verbot E-Zigaretten verkauft?
Dieser Frage sind Ordnungsamt, Polizei und Kreisjugendpflege bei gemeinsamen Testkäufen nachgegangen. Das Ergebnis fällt positiv aus: Alle drei kontrollierten Verkaufsstellen verweigerten die Abgabe der sogenannten Vapes. Organisiert wurde die Aktion vom Ordnungsamt der Stadt Alzey, der Polizeiinspektion Alzey und der Kreisjugendpflege der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
Ziel war es zu überprüfen, ob die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Tabakwaren und E-Zigaretten eingehalten werden. Als Testkäufer waren Schüler der Höheren Berufsfachschule für Polizeidienst und Verwaltung in Bad Kreuznach im Einsatz. Sie suchten insgesamt drei Verkaufsstellen im Alzeyer Stadtgebiet auf und versuchten dort, E-Zigaretten zu kaufen.
Drei Versuche – dreimal kein Verkauf
In allen drei Geschäften scheiterte der Kaufversuch. Die Verkaufsstellen verweigerten die Abgabe der E-Zigaretten und hielten sich damit an die gesetzlichen Vorgaben. Tabakwaren und E-Zigaretten dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen wurden bei den Testkäufen somit nicht festgestellt.Die Kontrollen sollen allerdings nicht nur mögliche Verstöße aufdecken. Gleichzeitig sollen Händler und Beschäftigte für die Bestimmungen des Jugendschutzes sensibilisiert werden. Eine konsequente Kontrolle des Alters beim Verkauf entsprechender Produkte spielt dabei eine wichtige Rolle.
Die beteiligten Stellen bewerten das Ergebnis der Aktion positiv. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei und Jugendpflege beim Jugendschutz fortgeführt werden.Weitere gemeinsame Aktionen und Kontrollen sind deshalb auch künftig vorgesehen.
























