Alzey (as) – Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung jüngst Änderungen an der Allgemeinverfügung vorgenommen. Im Rahmen dieser Änderungen wurde eine neue Sperrzone festgelegt. Diese tritt ab sofort in Kraft.

Eine wichtige Änderung ist die neue Gebietseinteilung. Das bisher als „Infizierte Zone“ bezeichnete Gebiet wird nun offiziell als „Sperrzone II“ bezeichnet. Diese Sperrzone umfasst im Landkreis Alzey-Worms die folgenden Städte und Gemeinden: Bechtolsheim, Gau-Odernheim, Framersheim, Frettenheim, Dittelsheim-Heßloch, Alsheim, Mettenheim, Monzernheim, Bechtheim, Westhofen, Osthofen, Hamm und in der Stadt Worms alle Ortsteile. Die Außengrenze der Sperrzone II ist detailliert auf der Sonderseite der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms abrufbar: kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest.

Eine weitere Änderung ist die Anpassung der bestehenden Restriktionszonen. Die Kernzone, die bisher Teil der infizierten Zone war, ist nun offiziell Bestandteil der Sperrzone II. Diese Änderung betrifft im Landkreis Alzey-Worms die Gemeinden Gimbsheim und Eich. Hier gelten weiterhin spezifische Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest unerlässlich sind. Details zur genauen Abgrenzung der Kernzone finden sich ebenfalls auf der Sonderseite der oben genannten Homepage der Kreisverwaltung.

Auch für die Jagd wurden neue Regelungen innerhalb der Sperrzone II – ausgenommen die Kernzone gem. Allgemeinverfügung vom 09. Juli 2024 – festgelegt. Erlaubte Jagdform ist ausschließlich die Ansitzjagd. Es wird empfohlen, die Jagd, wann immer technisch möglich, unter Verwendung eines Schalldämpfers durchzuführen.Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.

Und: Hunde müssen dringend angeleint werden. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht nicht. Mit Hilfe von gezielten Jagdmaßnahmen soll die Ausbreitung des Virus in der Wildschweinpopulation kontrolliert werden.