Alzey (as) – Auch wenn die Impfungen und Booster-Impfungen gut vorankommen, ist die hochansteckende Omikron-Variante jetzt auch in Rheinland-Pfalz vorherrschend. Um weiterhin sicherzustellen, dass das Gesundheitssystem sowie die sogenannte kritische Infrastruktur wie Polizei und Feuerwehr funktionsfähig bleiben, haben sich Bund und Länder auf bundeseinheitliche Quarantäneverkürzungen geeinigt.

Die neuen Corona-Bestimmungen treten in Rheinland-Pfalz am heutigen Freitag, 14. Januar, in Kraft. Unter anderem werden die Isolations- und Quarantäne-Zeiten für Infizierte und für Kontaktpersonen von 14 auf nur noch maximal zehn Tage verkürzt. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich. Wer geboostert ist, muss als Kontaktperson auch weiterhin nicht mehr in Quarantäne.

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern etc. können bei einer Infektion mit dem Coronavirus die Isolation nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test beenden, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Aus der Quarantäne als Kontaktperson kann sich diese Personengruppe nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest freitesten.

Kinder und Jugendliche, die eine Kita oder Schule besuchen, können im Falle einer Infektion die Isolation nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest beenden. Die Quarantäne als Kontaktpersonen kann für diese Gruppe nach fünf Tagen mit negativem PCR oder Schnelltest beendet werden. Ausnahmen sind bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen (Test- und Maskenpflichten) möglich.

Ohne Testung gilt für alle Gruppen: Entlassung aus Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen.

Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne: Geboosterte, frisch – das heißt vor weniger als drei Monaten – doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und frisch (wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt) Genesene    

Leichte Lockerungen der 2G-Plus-Regeln in Restaurants

Ab dem heutigen Freitag gelten zudem leichte Lockerungen beim Besuch von Gaststätten und Restaurants. Dort müssen Genesene und Geimpfte einen negativen Corona-Test vorweisen, bevor sie das Lokal betreten dürfen. Von der Testpflicht befreit sind weiterhin Menschen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung). Diese Ausnahmeregelung gilt jetzt auch für diejenigen, deren Zweitimpfung oder Genesung noch keine drei Monate zurückliegt.

Herzlich dankt Landrat Heiko Sippel den Bürgerinnen und Bürgern, die sich an den zurückliegenden Feiertagen verantwortungsbewusst verhalten haben. Wichtig sei es jetzt, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu Impfung- und Booster-Impfung zu nutzen, um gegen die hochansteckende Omikron-Variante bestmöglich geschützt zu sein. Mit einer Impfquote von aktuell 83 Prozent, liege der Landkreis weiterhin über dem Landesdurchschnitt von 80,3 Prozent. Knapp 50 Prozent der Bevölkerung über 12 Jahren habe im Landkreis Alzey-Worms bisher eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten.