Wohngeld-Berechtigte müssen keinen Antrag stellen. Gerade einkommensschwächere Haushalte treffen die gestiegenen Energiepreise besonders. Daher hat die Bundesregierung für Leistungsempfänger im Wohngeld einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro für Ein-Personen-Haushalte beschlossen. Bei Zwei-Personen-Haushalten beträgt er 350 Euro und jeweils 70 Euro für jede weitere zu berücksichtigende Person. Diesen Zuschuss erhalten alle Wohngeldberech-tigten, die im Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen bezogen.

Die Sozialabteilung des Landkreises Alzey-Worms weist nun darauf hin, dass die Auszahlung dieses einmaligen Zuschusses automatisch ohne besonderen Antrag erfolgt. Das Geld wird mit den Leistungen für den Monat Juni 2022 ausgezahlt. Zu beachten gilt zudem, dass der Heizkostenzuschuss nicht bei anderen Sozialleistungen angerechnet werden darf.