Alzeyer Zeitung Bericht als Referenz für dpa-Faktencheck

Alzey/Flonheim (as) – Immer wieder erreichen Beiträge unserer Zeitung bundes– und gar weltweites Aufsehen. Von Berichten, die Behörden lieber unveröffentlicht gesehen hätten, bis hin zu  Spendenaktionen, um beispielsweise ein Tierrettungsteam zu den Australischen Waldbränden zu senden.

Unser bereits am 1. Juni erschienene Bericht zu den Spargelabfällen auf einem Flonheimer Acker geht derzeit ebenfalls bundesweit viral. Nun wurde der dpa-Faktencheck für Facebook auf den Ursprungsbeitrag einer Leserin in unserer Facebook-Gruppe “Eschte Alser Kinner” aufmerksam und markiert diesen als eine teilweise Falschmeldung.

Auch wir, als Betreiber dieser Gruppe, erhielten von Facebook die Nachricht, dass in unserer Gruppe eine Falschmeldung eingestellt wurde:

Facebook-Meldung über angebliche Falschmeldung in unserer Gruppe ESCHTE ALSER KINNER

Bei dem abgebildeten Spargel soll es sich um ‘nicht verzehrfähige Ware’ handeln.
Die Verfasserin und Fotografin der Bilder schreibt in ihrem Beitrag: “Mir blutet das Herz – liebe Spargelbauern tut das Not? Haltet ihr so den Preis hoch? Mir fehlen die Worte”
Auf Nachfage der Alzeyer-Zeitung erklärt die Verfasserin: “Ich habe hier weder eine Behauptung aufgestellt noch jemanden denunziert.”
Auch das es sich um “nicht verzehrfähige Ware” handeln soll empfindet sie – wie einige andere Leser auch – als falsch.

Tatsächlich wurden unserer Redaktion, nach weiterer Recherche, zwei Fälle von Passanten bekannt, die sich noch vor der “Schredderaktion” des Spargelbauers, von dem “nicht verzehrfähigen Spargel” mitgenommen und zu Hause verzehrt haben sollen.
Einer der Passanten erwähnte: “Der Spargel war sehr lecker. Ein paar Passanten kamen leider zu spät und haben nur noch gesehen wie der Acker umgezackert wurde und Gülle darüber kam. Diese haben leider keinen mehr mitnehmen können.”

Liegt der dpa-Faktencheck also daneben?Tatsächlich handelt es sich, wie in unserem Bericht angegeben (der übrigens auch als Referenz angegeben wird) um Produktionsabfälle und Rückläufer aus Verkaufsständen, selbstverständlich können diese dennoch verzehrfähig sein, jedoch eben für den Verkauf nicht mehr geeignet, wie auch dem Bericht des Faktenchecks zu entnehmen ist.
Es handelt sich also genauer definiert um “nicht verkaufsfähige Ware”.

Alzeyer Zeitung Bericht als Referenz für dpa-Faktencheck

Faktenchecks bei Facebook sind aktuell sehr strittig, auch die deutsche Rechtssprechung hatte jüngst gegen das stiftungsfinanzierte Journalismusprojekt Correctiv entschieden.

Rechtsanwalt Joachim Niolaus Steinhöfel schreibt auf seiner Facebookseite dazu: „Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das ganze System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die unkontrollierte Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition, da diese jetzt auch wettbewerbsrechtlich angegriffen werden können.“