Symbolbild

Alzey (as) – Bereits im März berichtete der ADAC, dass Blitzer vom Typ Leivtec XV 3 (mobiles Geschwindigkeitsmessgerät) erst einmal aus dem Verkehr gezogen werden, aufgrund Messsungenauigkeiten zu Lasten der Geblitzten.

Keine Kontrollen aktuell in den Verbandsgemeinden möglich

Auf Nachfragen dieser Zeitung gab die VG Wörrstadt nun bekannt, dass dieser Blitzertyp auch in den Verbandsgemeinden Wörrstadt und Alzey-Land eingesetzt wurden.
Seit 12. März 2021 kämen diese Geräte, aufgrund der bekanntne Problematik jedoch nicht mehr zum Einsatz.

Alternativgeräte stünden auf erneute Nachfrage auch nicht zur Verfügung, daher können aktuell keine Geschwindigkeitskontrollen in den Verbandsgemeinden durch die Ordnungsbehörden durchgeführt werden.

Was tun bei erhaltenem Bußgeldbescheid

Laut Aussage des Fachbereichs Zentrale Dienste und Finanzen der VG Wörrstadt sind alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren seit 12. März 2021 automatisch eingestellt bzw. deren Vollstreckung ausgesetzt worden.
Aber auch Bußgeldbescheide vor diesem Termin können angefochten werden, sofern nicht schon bezahlt, denn hier sind die Kriterien für ein Wiederaufnahmeverfahren recht streng.
Die Geldbuße muss hier über 250.- EUR liegen oder ein Fahrverbot wurde verhängt.

Bei noch nicht gezahlten Bescheiden gilt es zunächst zu prüfen, welches Meßgerät bei der Kontrolle eingesetzt wurde.
Geht das eingesetzte Modell nicht klar aus dem Bescheid hervor, kann bei der Bußgeldstelle nachgefragt und ggf. Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.