Symbolfoto Alzeyer Zeitung / KI-generiert

ALZEY-WORMS (k)- Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erinnert Eltern und Sorgeberechtigte an die bevorstehende Antragsfrist für die kostenlose Ausleihe von Schulbüchern sowie von Arbeits- und Übungsheften im Schuljahr 2026/2027. Anträge auf Gewährung der sogenannten Lernmittelfreiheit müssen bis spätestens 16. März 2026 bei der jeweiligen Schule oder direkt beim Schulträger eingereicht werden.

Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass für die Schulbuchausleihe gegen eine Leihgebühr gesonderte Fristen und Abläufe gelten. Eltern müssen sich hierfür im Zeitraum vom 8. Mai 2026 bis 2. Juni 2026 über das Internet-Portal www.lmf-online.rlp.de anmelden. Die notwendigen Zugangsdaten erhalten die Schülerinnen und Schüler bis spätestens Anfang Mai von ihrer Schule.

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Die genannten Regelungen gelten für alle allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 1 bis 13 sowie für die Bildungsgänge Berufsfachschule (BF) I und II und Höhere Berufsfachschule (HBF) an den Berufsbildenden Schulen.

Der Landkreis Alzey-Worms ist Schulträger folgender Einrichtungen:

  • Elisabeth-Langgässer-Gymnasium
  • Gymnasium am Römerkastell
  • Gustav-Heinemann-Realschule plus und Fachoberschule
  • Berufsbildende Schule Alzey
  • Realschule plus am Alten Schloss
  • Rheingrafenschule
  • Erich-Kästner-Realschule plus
  • Georg-Forster-Gesamtschule
  • Integrierte Gesamtschule Osthofen

Für Rückfragen zu Schulen in Trägerschaft des Landkreises stehen bei der Kreisverwaltung zwei Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: Denny Michel (Telefon 06731/408-3132), zuständig für Kinder mit Nachnamen von A bis L, sowie Daniela Nahlen (Telefon 06731/408-3131), zuständig für Kinder mit Nachnamen von M bis Z.