Ludwigshafen (as) – Ein tödlicher Polizeischuss auf einen Chihuahua im Ludwigshafener Stadtteil Gartenstadt sorgt für Empörung und wirft erhebliche Fragen zur Verhältnismäßigkeit polizeilicher Gewalt auf. Am Samstagabend, 10. Oktober 2026, schoss ein Polizeibeamter während einer Personenkontrolle auf den kleinen Hund, der später seinen Verletzungen erlag. Besonders brisant: Wie aus einer Nachtragsmeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom Montag hervorgeht, war der kontrollierte 36-jährige Hundehalter gar nicht der ursprünglich gesuchte Tatverdächtige. Inzwischen hat die Tierschutzorganisation VETO Strafanzeige gegen den beteiligten Polizeibeamten erstattet.
Fahndung nach einem mutmaßlich bewaffneten Mann
Ausgangspunkt des Polizeieinsatzes war nach Angaben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz eine gemeldete Bedrohung mit einer Schusswaffe. Gegen 20.20 Uhr soll ein bislang unbekannter Mann einen Mitarbeiter einer Gaststätte in der Kallstadter Straße bedroht haben. Anschließend entfernte sich der Verdächtige mit einem Hund.
Die alarmierten Einsatzkräfte leiteten eine Fahndung ein. Gegen 20.40 Uhr trafen Polizisten auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße auf einen 36-jährigen Mann, der ebenfalls einen Hund bei sich hatte.
Da die Beamten nach einer möglicherweise bewaffneten Person suchten, sollte der Mann aus Gründen der Eigensicherung unter Vorhalt einer Dienstwaffe kontrolliert werden.
Laut der ursprünglichen Polizeimitteilung reagierte der Mann nicht auf die Ansprache der Einsatzkräfte. Sein nicht angeleinter Hund bewegte sich auf die Polizisten zu.
Daraufhin gab einer der Beamten einen Schuss auf das Tier ab. Der Chihuahua wurde schwer verletzt und anschließend zu einem Tierarzt gebracht, wo er seinen Verletzungen erlag.
Bei der anschließenden Fesselung des Hundehalters soll es nach Darstellung der Polizei zu Widerstandshandlungen gekommen sein. Dabei wurden sowohl der 36-Jährige als auch zwei Polizeibeamte leicht verletzt. Eine Schusswaffe wurde bei dem Kontrollierten nicht gefunden.
Entscheidende Wendung: Hundehalter war nicht der gesuchte Mann
Am Montag, 12. Oktober, wurde durch eine Nachtragsmeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz bekannt, dass die ursprüngliche Zuordnung des kontrollierten Mannes zu der vorausgegangenen Bedrohung nicht zutraf.
In der ursprünglichen Polizeimeldung war der Kontrollierte noch als Tatverdächtiger bezeichnet worden. Gegen ihn waren zunächst Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung mit einer Schusswaffe und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet worden.
Der Verdacht einer Beteiligung an der vorausgegangenen Bedrohung hat sich nach dem neuen Ermittlungsstand nicht bestätigt. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit seinem Verhalten während der Polizeikontrolle sind davon getrennt zu betrachten.
Damit steht fest, dass der Chihuahua bei einer Kontrolle erschossen wurde, die einen Mann betraf, der nach bisherigen Erkenntnissen mit der ursprünglich gemeldeten Bedrohung nichts zu tun hatte.
Wie gefährlich kann ein Chihuahua für einen Polizeibeamten sein?
Eine der zentralen Fragen ist, welche konkrete Gefahr von dem kleinen Hund tatsächlich ausgegangen sein soll.
Chihuahuas gehören zu den kleinsten Hunderassen der Welt und wiegen üblicherweise zwischen 1,5 und 3 Kilogramm. Selbstverständlich können auch solche Tiere zubeißen und Verletzungen verursachen. Insbesondere an Fingern, Händen oder ungeschützten Körperstellen sind schmerzhafte Bisswunden möglich.
Schwere oder gar lebensbedrohliche Verletzungen eines gesunden erwachsenen Menschen durch einen Chihuahua sind jedoch äußerst unwahrscheinlich.
Entscheidend bleibt deshalb die Frage, ob von dem Hund tatsächlich eine unmittelbare Gefahr ausging, die den Einsatz einer Schusswaffe erforderlich machte.
Nach der bislang veröffentlichten Polizeidarstellung bewegte sich das nicht angeleinte Tier auf die Beamten zu. Dass der Chihuahua einen Polizisten gebissen oder tatsächlich angegriffen hatte, wurde in den bisher bekannten Mitteilungen nicht geschildert.
Auch ob der Hund knurrte, bellte, die Zähne fletschte oder lediglich auf die fremden Personen zulief, ist bislang nicht bekannt.
Hätten mildere Mittel ausgereicht?
Der Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Auch wenn ein Tier eine Gefahr darstellen kann, müssen polizeiliche Maßnahmen erforderlich und angemessen sein.
Gerade bei einem wenige Kilogramm schweren Hund stellt sich deshalb die Frage, ob andere Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr bestanden hätten.
Denkbar wären beispielsweise das Zurückweichen, das Herstellen eines größeren Abstands oder die Aufforderung an den Hundehalter gewesen, sein Tier zurückzurufen oder festzuhalten.
Ob solche Maßnahmen unter den konkreten Umständen tatsächlich möglich waren, ist bislang allerdings nicht bekannt.
Hinzu kommt, dass auch die Schussabgabe selbst Gefahren birgt. Auf einem Parkplatz muss beispielsweise berücksichtigt werden, ob durch einen Schuss unbeteiligte Menschen gefährdet werden könnten.
All diese Aspekte sind für die rechtliche Bewertung des Polizeieinsatzes von Bedeutung.
Die entscheidende Frage lautet deshalb, ob von einem wenige Kilogramm schweren Chihuahua tatsächlich eine so unmittelbare Gefahr ausging, dass der Einsatz einer Schusswaffe das mildeste geeignete Mittel war.
Tierschutzorganisation VETO erstattet Strafanzeige
Der Tod des kleinen Hundes hat inzwischen auch Tierschützer auf den Plan gerufen.
Wie die Rhein-Neckar-Zeitung am Montag unter Berufung auf eine Mitteilung der Tierschutzorganisation VETO berichtete, hat die Organisation Strafanzeige gegen den beteiligten Polizeibeamten erstattet.
Im Mittelpunkt steht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
VETO kritisiert insbesondere die Frage, wie von einem Chihuahua eine derart erhebliche Gefahr ausgegangen sein soll, dass ein Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt gewesen wäre.
Die Organisation fordert eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls und Konsequenzen für den verantwortlichen Beamten, sofern sich ein rechtswidriges Vorgehen bestätigt.
Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes kann das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Ob im vorliegenden Fall tatsächlich ein entsprechender Gesetzesverstoß vorliegt oder die Schussabgabe durch eine konkrete Gefahrenlage gerechtfertigt war, müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden klären.
Polizei und beteiligter Beamter bedauern den Vorfall
Wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag unter Berufung auf eine Mitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz berichtete, haben sowohl die Polizeibehörde als auch der beteiligte Beamte ihr Bedauern über den Tod des Hundes und die Folgen für den Halter geäußert.
Nach den von dpa veröffentlichten Angaben wurden bereits Schritte zur umfassenden Aufklärung des Einsatzgeschehens eingeleitet. Insbesondere soll untersucht werden, wie es zu der Schussabgabe kam.
Nach Abschluss der Untersuchungen soll der gesamte Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Bewertung und weiteren Entscheidung vorgelegt werden.
Ob sich daraus strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Konsequenzen für den Beamten ergeben, ist derzeit offen.
Trauer um Chihuahua „Lucky“
Nach einem Bericht des regionalen Nachrichtenportals Ludwigshafen Direkt trug der getötete Chihuahua den Namen „Lucky“.
Das Portal berichtet außerdem, dass Anwohner mit Blumen und Kerzen an das getötete Tier erinnern. Damit hat der Vorfall über die unmittelbaren Beteiligten hinaus Betroffenheit ausgelöst.


























