Alzey (as) – Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium will damit Leistungen bündeln und die häusliche Pflege flexibler gestalten. Für pflegende Angehörige bringt der Entwurf jedoch erhebliche Veränderungen mit sich: Die bisher eigenständige Verhinderungspflege soll abgeschafft und in neue Budgets überführt werden.
Was sich bei Pflegegrad 3 ändern würde
Bei Pflegegrad 3 steigt das bisherige Pflegegeld von 599 auf 630 Euro monatlich. Das entspricht 372 Euro mehr im Jahr.
Dem steht aktuell ein zusätzlicher gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gegenüber.
Wer diesen Betrag bislang vor allem für eine private Ersatzpflege im häuslichen Umfeld nutzt, muss sich daher auf eine grundlegend andere Finanzierung einstellen. Künftig soll Ersatzpflege unter anderem aus dem neuen Entlastungsbudget, dem Sachleistungsbudget oder aus weiteren neuen Leistungsbausteinen finanziert werden.
Neues Überbrückungsbudget für Akutsituationen
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf ein Überbrückungsbudget für akute Pflegesituationen vor. Damit sollen unter anderem ambulante Pflegenotdienste oder Kurzzeitpflege finanziert werden können.
Auf dem Papier soll damit der plötzliche Ausfall einer Pflegeperson besser abgesichert werden. In der Praxis stellt sich allerdings die Frage, wie schnell solche professionellen Hilfen tatsächlich verfügbar sein werden.
Gerade private Verhinderungspflege lässt sich heute oft vergleichsweise kurzfristig organisieren. Angehörige, Bekannte oder bereits vertraute Ersatzpflegepersonen können teilweise innerhalb weniger Stunden einspringen.
Bei professionellen Pflegenotdiensten ist dagegen entscheidend, ob ausreichend Personal vorhanden ist und ein Einsatz kurzfristig übernommen werden kann.
Wenn Geld vorhanden ist, aber niemand kommen kann
Genau hier könnte eine Versorgungslücke entstehen.
Fällt eine Pflegeperson plötzlich aus, benötigt der Pflegebedürftige unter Umständen noch am selben Tag Unterstützung. Ein finanzieller Anspruch allein hilft dann wenig, wenn kurzfristig kein Pflegedienst verfügbar ist.
Besonders in Regionen mit ohnehin angespannten ambulanten Pflegekapazitäten dürfte deshalb entscheidend sein, ob die angekündigten Pflegenotdienste tatsächlich flächendeckend aufgebaut werden.
Andernfalls könnte aus einem organisatorischen Problem sehr schnell ein echter Pflegenotfall für die betroffene Familie werden.
Auch Pflegehilfsmittel werden neu eingeordnet
Verändern soll sich auch die Finanzierung bestimmter Pflegehilfsmittel.
Bislang besteht hierfür ein eigener Anspruch von bis zu 42 Euro monatlich, beispielsweise für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.
Künftig sollen solche Leistungen stärker in die neuen Budgets integriert werden. Damit zeigt sich, dass die höheren Monatsbeträge nicht isoliert betrachtet werden können, sondern Teil einer umfassenden Neuordnung verschiedener bisher getrennter Leistungen sind.
Entscheidend wird die Umsetzung
Die Bundesregierung begründet die Reform mit mehr Übersichtlichkeit und größerer Flexibilität.
Für pflegende Angehörige wird jedoch vor allem entscheidend sein, ob die neuen Strukturen im Alltag funktionieren. Gerade in akuten Situationen zählt weniger die theoretische Höhe eines Budgets als die Frage, ob tatsächlich schnell eine geeignete Pflegeperson zur Verfügung steht.
Noch ist die Reform nicht endgültig beschlossen. Der Kabinettsentwurf muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen und kann dabei noch verändert werden.
























