Alzey (as) – Der tragische Verkehrsunfall vom 17. Oktober in der Alzeyer Weinrufstraße, bei dem ein 15-jähriger Jugendlicher ums Leben kam (wir berichteten), beschäftigt weiterhin die Ermittlungsbehörden. In den vergangenen Wochen kursierten zahlreiche Gerüchte über den möglichen Unfallhergang, angeblich ausgewertete Videoaufnahmen und sogar eine vermeintliche Festnahme. Die Alzeyer Zeitung hat deshalb bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Mainz nachgefragt, um zwischen Spekulationen und gesicherten Erkenntnissen zu unterscheiden.
Video aus Friseursalon liegt den Ermittlern vor
Besonders intensiv wurde über eine angebliche Videoaufzeichnung aus einem nahegelegenen Friseursalon diskutiert. Diese soll nach verschiedenen Behauptungen Hinweise darauf liefern, dass der beteiligte Autofahrer den Unfall verursacht habe.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber der Alzeyer Zeitung, dass entsprechendes Videomaterial tatsächlich existiert und in die Ermittlungen einbezogen wird. Allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Die eigentliche Kollision zwischen dem Pkw und dem E-Scooter ist darauf gar nicht zu sehen.
„Das Video aus dem Friseursalon, das die Kollision der unfallbeteiligten Fahrzeuge nicht zeigt, wird – wie alle Beweismittel – in die Ermittlungen einbezogen“, erklärt die leitende Oberstaatsanwältin, Andrea Keller auf Anfrage unserer Redaktion.
Ob die Aufnahmen dennoch Rückschlüsse auf die Abläufe unmittelbar vor oder nach dem Zusammenstoß ermöglichen, bleibt offen.
Keine gesicherten Erkenntnisse zur Unfallverursachung
Auch die Behauptung, die Schuldfrage sei durch eine Auswertung der Aufnahmen bereits geklärt, lässt sich derzeit nicht bestätigen. Auf die ausdrückliche Frage der Alzeyer Zeitung, ob inzwischen gesicherte Erkenntnisse zur Unfallverursachung beziehungsweise zur Verantwortlichkeit der Beteiligten vorliegen, antwortete die Staatsanwaltschaft mit einem klaren „Nein“.
Damit ist weiterhin offen, wie es genau zu dem folgenschweren Zusammenstoß kam und welche Umstände dabei eine Rolle spielten.
Gerüchte über Festnahme nicht bestätigt
Neben den Spekulationen über die Videoaufnahmen wurde auch behauptet, im Zusammenhang mit dem Unfall sei zwischenzeitlich eine Person festgenommen worden.
Hierzu stellt die Staatsanwaltschaft klar: „Es wurde niemand aufgrund eines Haftbefehls festgenommen.“
Die Staatsanwaltschaft weist lediglich darauf hin, dass die in einem Ermittlungsverfahren getroffenen Maßnahmen grundsätzlich. strafprozessualer Natur sind.
Ermittlungen dauern weiterhin an
Auch mehr als zwei Wochen nach dem tragischen Ereignis gibt es somit keine abschließenden Erkenntnisse zur Unfallursache. Die Staatsanwaltschaft erklärt dazu knapp: „Die weiteren Ermittlungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bleiben abzuwarten.“



























