Alzey-Worms (as) – In den kommenden Jahren werden im Landkreis Alzey-Worms durchschnittlich rund 1.160 Beschäftigte pro Jahr in den Ruhestand wechseln. Bis zum Jahr 2035 werden nach Berechnungen des Pestel-Instituts insgesamt rund 33.900 Menschen im Landkreis im Rentenalter sein. Auf diese Zahlen verweist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die angesichts der geplanten Rentenreform der Bundesregierung vor möglichen finanziellen Nachteilen für langjährig Versicherte warnt.
Im Mittelpunkt der Forderungen der NGG-Region Darmstadt und Mainz steht der Erhalt einer abschlagsfreien Altersrente für Beschäftigte mit mindestens 45 Versicherungsjahren, sofern die gesetzlichen Altersvoraussetzungen erfüllt sind.
Sorge um Rentenansprüche nach 45 Versicherungsjahren
Nach Einschätzung der Gewerkschaft sorgen die Diskussionen über eine Reform des Rentensystems insbesondere bei Menschen für Verunsicherung, die kurz vor dem Ruhestand stehen oder bereits 45 Versicherungsjahre erreicht haben.
„Sie befürchten deutliche Abschläge und damit spürbare Einbußen bei ihrer Rente, wenn sie jetzt aus dem Berufsleben ausscheiden wollen“, erklärt Guido Noll, Geschäftsführer der NGG-Region Darmstadt und Mainz.
Die Gewerkschaft fordert deshalb, dass langjährig Versicherte auch künftig unter den geltenden Altersvoraussetzungen ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen können.
„Entgegen einem weit verbreiteten Eindruck sind viele Menschen mit langen Erwerbsbiografien keine Spitzenverdiener. Sie sind auf eine verlässliche und ungekürzte gesetzliche Rente angewiesen. Das gilt für die Menschen in der Lebensmittelproduktion ebenso wie die Beschäftigten in Bäckereien, Kantinen und Restaurants im Kreis Alzey-Worms“, betont Noll.
Mehr als 200.000 Rentner in Rheinland-Pfalz mit mindestens 45 Versicherungsjahren
Wie viele Menschen von entsprechenden Regelungen betroffen sein könnten, verdeutlichen nach Angaben der NGG Zahlen der Deutschen Rentenversicherung.
Von den rund 322.000 Männern, die Ende des vergangenen Jahres in Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Altersrente bezogen, verfügten demnach etwa 154.300 über mindestens 45 Versicherungsjahre. Bei den knapp 397.000 Rentnerinnen waren es rund 53.600.
Insgesamt betrifft dies landesweit somit rund 207.900 Menschen, die auf eine entsprechend lange Versicherungsbiografie zurückblicken können.
### Gewerkschaft lehnt höheres Renteneintrittsalter ab
Neben möglichen Änderungen bei der abschlagsfreien Rente lehnt die NGG eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab.
Insbesondere Beschäftigte in körperlich anspruchsvollen Berufen könnten nicht ohne Weiteres länger arbeiten. Dies betreffe unter anderem Arbeitnehmer in der Lebensmittelindustrie, im Bäckerhandwerk und in der Gastronomie.
„Es wird dabei immer wieder auf eine steigende Lebenserwartung verwiesen. Doch wer körperlich belastend arbeitet, kann nicht beliebig länger arbeiten“, warnt Noll.
Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters komme für diese Beschäftigten nach Auffassung der Gewerkschaft einer indirekten Rentenkürzung gleich, wenn sie aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheiden müssten.
### Kritik an kapitalgedeckter Altersvorsorge
Skeptisch bewertet die NGG zudem Pläne für eine stärkere kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente müsse langfristig verlässlich bleiben und dürfe nach Auffassung der Gewerkschaft nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden.
Darüber hinaus spricht sich die NGG dafür aus, das gesetzliche Rentenniveau weiterhin an die Lohnentwicklung zu koppeln.
Mit ihren Forderungen richtet sich die Gewerkschaft ausdrücklich an die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD. Sie appelliert an die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung der Rentenreform insbesondere die Interessen von Beschäftigten mit langen Erwerbsbiografien und körperlich belastenden Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Hintergrund: Eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist bereits heute möglich. Voraussetzung sind mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre und das Erreichen der jeweils geltenden Altersgrenze. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt diese bei 65 Jahren. Ein automatischer Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente unmittelbar nach 45 Arbeitsjahren besteht dagegen nicht.






























