ALZEY-WORMS (as) – „Ein Platz – ein Kind“, lautet eine Vorgabe des neuen rheinland-pfälzischen Kita-Gesetzes. Dieses tritt am 1. Juli in Kraft. Zu den Neuerungen gehört, dass das bisher praktizierte „Platzsplitting“, die Aufteilung eines Ganztagsplatzes in der Kita oder eines Hortplatzes an zwei Kinder, künftig nicht mehr möglich sein wird.
Im Kreis Alzey-Worms und vielen anderen Jugendämter in Rheinland-Pfalz konnte durch die Splitting-Plätze bislang ein bedarfsgerechtes und auf den individuellen Lebensalltag der Eltern ausgerichtetes Betreuungsangebot vorgehalten werden.
Um zu vermeiden, dass Eltern im Sommer kurzfristig mit der Neuerung konfrontiert sind und zugesagte oder bereits genutzte Plätze verlieren und um die Kommunen bei der Bedarfsplanung zu entlasten, hat das Land auf gemeinsame Initiative der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen nun eine Übergangslösung geschaffen.
Für das Splitting von Ganztagsplätzen in Krippen (jetzt U2-Plätze) ist eine Übergangsfrist bis 1. September 2022 vorgesehen. Dann haben voraussichtlich alle „Bestandskinder“, die mit einem Jahr einen Splittingplatz erhalten haben, das zweite Lebensjahr vollendet.
Für Hortplätze (jetzt Schulkindplätze) gilt die Übergangsfrist bis 1. September 2025. Somit kann ein Grundschulkind-Jahrgang die Splittingplätze weiterhin besuchen. Mit Wechsel zur weiterführenden Schule werden meist Hortplätze (Schulkindplätze) deutlich weniger genutzt.
Auch wenn es das Platzsplitting künftig nicht mehr geben wird, haben die Eltern damit zumindest ausreichend Zeit, um sich auf die geänderten Betreuungsstrukturen einstellen zu können. Der Landkreis Alzey-Worms wird die Betreuungsangebote im Gegenzug auch weiterhin bedarfsgerecht ausbauen und so seinen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.