Alzey (as) – Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der
Beschäftigten im Kreis Alzey-Worms in Kurzarbeit.
Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Kreis AlzeyWorms macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende
Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines MindestKurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die
Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen
Jahres angenommen hat. Damals meldeten 113 gastgewerbliche Betriebe im Kreis
Alzey-Worms Kurzarbeit an – das sind 63 Prozent aller Betriebe der Branche im
Landkreis.

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 814.
Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben
des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des
Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei
lediglich 7,8 Prozent.
„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie
und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr,
wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und
es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Guido
Noll, Geschäftsführer der NGG-Region Darmstadt und Mainz. „Wegen ohnehin niedriger
Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis AlzeyWorms dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen
existentielle Probleme“, betont Noll.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert,
ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat
einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema.
Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld
gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug
„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal
umdrehen müssen“, sagt Guido Noll. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der
Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine
Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur
728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der
Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift,
bleiben nur 971 Euro im Monat.