ALZEY-WORMS (jk)- Nach der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat, gelten ab Sonntag, 9. Mai, Lockerungen für Geimpfte und Genesene in der Corona-Krise. Als vollständig geimpft gelten Menschen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung. Als genesen gelten diejenigen, deren Infektion mindestens 28 Tage aber nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt.

Was dürfen Geimpfte und Genesene ab Sonntag wieder:

Treffen:

  • Für Geimpfte und Genesene fallen die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften weg.
  • Bei Treffen von Nicht-Geimpften oder Nicht-Genesenen dürfen Geimpfte und Genesene in beliebiger Zahl dazustoßen.

Ausgangssperre:

  • Die Ausgangssperre gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr.

Sport:

  • Geimpfte und Genesene dürfen wieder in beliebig großen Gruppen Sport treiben.

Gleichstellung mit Getesteten:

  • Wenn in den Infektionsschutzgesetzen der jeweiligen Länder Ausnahmeregelungen für Getestete festgelegt sind, gelten diese Ausnahmen ab sofort auch für Geimpfte und Genesene.
  • Geimpfte und Genesene müssen keinen Coronatest mehr durchführen lassen, um Geschäfte oder Einrichtungen zu betreten. Das betrifft zum Beispiel das sogenannte „Click&Meet“.

Quarantäne:

  • Geimpfte und Genesene müssen bei Kontakt zu einer erkrankten Person nicht mehrt in Quarantäne.
  • Diese Lockerung gilt nicht, wenn es sich um eine Virusvariante handelt, die das Robert-Koch-Institut als besorgniserregend einstuft oder bei einer Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.

Woran müssen sich Geimpfte und Genesene weiterhin halten?

  • Geimpfte und Genesene müssen weiterhin die Abstandsregeln und die Maskenpflicht einhalten.
  • Außerdem müssen sie sich weiterhin an geltende Hygienekonzepte halten.

Wie weise ich nach, dass ich geimpft oder genesen bin?

  • Geimpfte Personen müssen ihre Impfung mit einem Impfpass nachweisen.
  • Genesene müssen einen Genesenen-Nachweis vorzeigen können. Dies kann das negative PCR-Testergebnis sein, das nach der Infektion die Gesundung bestätigt hat.