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Alzey (as) – In unserer Facebook-Gruppe „Du weißt, dass Du aus Alzey bist“ (8.835 Mitglieder) schilderte eine Alzeyer Geschäftsinhaberin eines Kosmetikinstituts einen erneuten Besuch des Ordnungsamtes. Erneut wurde sie aufgefordert, das Unkraut am Sockel ihres Geschäftsgebäudes am Obermarkt 10/11 zu entfernen – dies geschah bereits im Oktober 2023.

Kritik an Vorgehensweise der Behörde – mit spitzer Feder

Mit einer Mischung aus Ironie und deutlicher Kritik veröffentlichte die Geschäftsinhaberin einen öffentlichen Post an das Ordnungsamt und Bürgermeister Steffen Jung. In ihrem Schreiben bezeichnete sie sich selbst augenzwinkernd als „Oberzicke“ und sparte nicht mit spöttischen Bemerkungen über die „bemerkenswerte Aufmerksamkeit“, die ein paar Löwenzahnbüschel erfuhren.
Auch die Tatsache, dass der Sockelbereich regelmäßig als „Hundetoilette“ missbraucht werde, fand Eingang in ihre durchaus wortgewandte Darstellung. Insgesamt verband sie Humor mit ernst gemeinter Kritik an der Prioritätensetzung der Behörde.

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Große Resonanz und eigene Bilddokumentationen in sozialen Medien

Ihr Beitrag löste große Resonanz aus: Über 100 Kommentare sammelten sich innerhalb kurzer Zeit. Zahlreiche Gruppenmitglieder teilten eigene Fotos von Stellen in Alzey, an denen das Unkraut wesentlich üppiger wucherte als am Obermarkt 10/11.
Viele Kommentatoren äußerten den Verdacht, dass wohl eher persönliche Motive hinter der konsequenten Kontrolle an ihrem Gebäude stecken könnten. Die veröffentlichten Bilder mit teils massivem Unkrautwuchs an anderen Orten in der Stadt verstärkten diesen Eindruck.

Stellungnahme der Stadt Alzey

Die Stadt Alzey reagierte mit einer offiziellen Antwort und verwies auf die gültige Straßenreinigungssatzung. Danach seien Eigentümer und Mieter verpflichtet, angrenzende Gehwegbereiche und Sockelflächen von Unkraut zu befreien.
Man räumte ein, dass auch an anderen Stellen Unkraut vorhanden sei, betonte jedoch, dass die Kontrolle schrittweise erfolge und keine Ungleichbehandlung vorliege. Zudem sei der Obermarkt kein Bereich, der durch den städtischen Bauhof gereinigt werde. Auch der Hinweis auf Hundehinterlassenschaften ändere nichts an der bestehenden Reinigungspflicht.

Reaktion der Geschäftsinhaberin – freundlich, aber bestimmt

Nach der Erläuterung der Stadt zeigte sich die Geschäftsinhaberin einsichtig und kündigte an, das Unkraut zeitnah zu entfernen. In einer weiteren öffentlich geteilten Stellungnahme dankte sie höflich für die Klarstellung und hob hervor, dass auch ihr das gepflegte Erscheinungsbild des Obermarktes am Herzen liege.
Mit gewohnt witziger Ausdrucksweise regte sie an, dass die Aufmerksamkeit, die ihrem kleinen „Fleckchen Grün“ zuteilwurde, künftig auch auf andere Bereiche des Obermarktes und der Stadt gelenkt werde. Sie wies freundlich darauf hin, dass die mittlerweile zahlreichen Fotos anderer verunkrauteter Stellen ein interessantes Betätigungsfeld für weitere Kontrollen böten.

Der Fall zeigt, wie eine Verwaltungshandlung durch soziale Medien enorme Dynamik entfalten kann. Deutlich wurde auch, wie unterschiedlich Bürger und Behörden die Dringlichkeit solcher Maßnahmen einschätzen, aber auch, dass Humor selbst in hitzigen Diskussionen Brücken schlagen kann.

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