Alzey (as) – Neue Werte für die Kosten der Unterkunft im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) gelten seit November im Landkreis Alzey-Worms. „Nachdem es im Rahmen eines so genannten schlüssigen Konzeptes qua Gesetz nicht möglich ist, in einem Vergleichsraum unterschiedliche Mietkategorien festzusetzen, hat die Kreisverwaltung als Sozialhilfeträger die seit August 2018 im Kreis Alzey-Worms geltenden angemessenen Mietwerte modifiziert. Statt bisher drei, wurden jetzt zwei Mietkategorien im Landkreis mit seinen zwei Vergleichsräumen ausgewiesen“, erläutert Landrat Ernst Walter Görisch. Die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt sowie die Stadt Alzey bilden einen Vergleichsraum. Hier gilt der angemessene Mietwert für die Brutto-Kaltmiete in Höhe von 8,16 Euro pro Quadratmeter für eine Person (maximal 408 Euro).

Der zweite Vergleichsraum umfasst die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wörrstadt. Hier beträgt die angemessene Brutto-Kaltmiete für eine Person 8,09 Euro pro Quadratmeter (maximal 404,50 Euro).
Bei Wohneigentum können die Aufwendungen bis zur angemessenen Netto-Kaltmiete berücksichtige werden. Diese beträgt für die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey 6,24 Euro pro Quadratmeter für eine Person (maximal 312 Euro)und für die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau 6,55 Euro pro Quadratmeter (maximal 327,50 Euro). „Vor Abschluss eines Mietvertrages ist bezüglich der Angemessenheit der Kosten von Leistungsbeziehern Kontakt mit dem jeweiligen Kostenträger (Jobcenter oder Sozialamt) aufzunehmen“, betont Andrea Maurer, die Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Im August stehe die Fortschreibung der Werte an.