Mainz (as) – Gemäß des rheinland-rfälzischen Rettungsdienstgesetzes (RettDG) dürfen Rettungsassistenten (zweijährige Ausbildung) nach dem 31.Dezember 2023 nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden. Vor 10 Jahren im Jahr 2013 wurde das neue Berufsbild des Notfallsanitäters (dreijährige Ausbildung) eingeführt, um das des Rettungsassistenten zu ersetzen.
In der zehnjährigen Übergangsphase von 2013 bis heute konnten sich die Rettungsassistenen -auch beim DRK- innerhalb ihrer Arbeitszeit zum Notfallsanitäterer weiterbilden lassen.
Einige wenige Rettungsassistenten des DRK haben diese Weiterqualifikation aus unterschiedlichen Gründen nicht absolviert oder absolvieren können.
Das DRK in Rheinland-Pfalz hat nun entsprechend des Rettungsdienstgesetzes entschieden, dass die Rettungsassistenten, die die Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter nicht absolviert haben, nach dem 31. Dezember 2023 nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden.
Allen betroffenen Beschäftigten wurde vom DRK ein Vergleich angeboten. Dieser beinhaltete eine Herabgruppierung des Rettungsassistenten um Berufsbild des Rettungssanitäters (dreimonatige Ausbildung) mit einer aufzehrenden Zulage. Diese Zulage wäre allerdings schon mit der nächsten anstehenden Tariferhöhung so gut wie abgeschmolzen. Einige betroffene Beschäftigte haben diesen Vergleich angenommen, andere wiederum nicht.
Diejenigen die nicht angenommen haben, haben nun vom Arbeitgeber Änderungskündigungen für ihre Beschäftigung als Rettungsassistenten erhalten. Mit der Änderungskündigung beendet das DRK das aktuelle Arbeitsverhältnis als Rettungsassistenten und unterbreitet gleichzeitig ein neues Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als Rettungssanitäter. Hierzu laufen aktuell Verfahren zu deren Ausgang noch keine Informationen vorliegen.
Die ver.di Bundestarifkommission des DRK hat nun entschieden, auch bei verändertem Tätigkeitsfeld die Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung der Rettungsassistenten zu fordern.
„Die Kolleginnen und Kollegen dürfen aus unserer Sicht nicht schlechter gestellt werden. Mit einer Vergütung der Rettungsassistent*innen, die zwischen der des/der Rettungssanitäter*in und des/der Notfallsanitäter*in liegt, würde den Qualifikationsunterschieden Rechnung getragen werden. Die Verhandlungskommission wird diese Forderung bei den morgigen Verhandlungen mit der Bundestarifgemeinschaft des DRK in Mainz vorbringen“, sagt Frank Hutmacher, Leiter des Bereichs Gesundheit bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Berufsbildern im Rettungsdienst
Rettungsassistenen absolvierten eine zweijährige Ausbildung auf der Basis des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG), das mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten ist. Seitdem werden keine Rettungsassistenten mehr ausgebildet. Die Aufgabe der Rettungsassistenten war die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen bis zur Übergabe an eine*n Notarzt/Notärztin.
Durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) vom 23. Mai 2013 wurde die Berufsbezeichnung des/der Notfallsanitäters eingeführt. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter umfasst eine dreijährige Ausbildung. Seither stehen dem Rettungsdienst noch höher qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, die auch für die Durchführung invasiver Maßnahmen ausgebildet werden, mit dem Ziel, die Qualität der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten noch weiter zu verbessern.
Rettungssanitäter absolvieren eine dreimonatige Ausbildung (520 Stunden) und unterstützen Notfallsanitäter und Notärzte
Text: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland, Fachbereich für Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
(Der Pressetext lag ursprünglich in gegenderter Form vor. Zur besseren und barrierefreien Lesbarkeit, wurde der Text, abgesehen von Zitaten, entsprechend angepasst und das generische Maskulinum benutzt. Es sind alle Geschlechtsidentitäten gleichermaßen angesprochen.)