Berlin (as) – Die medizinische Notfallversorgung in Deutschland steht vor einem grundlegenden Umbau. Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, eine umfassende Reform beschlossen, mit der Rettungsdienste, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser künftig enger zusammenarbeiten sollen. Herzstück ist die digitale Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116117. Während die Bundesregierung damit eine schnellere und gezieltere Patientenversorgung erreichen will, wirft die gleichzeitig laufende Krankenhausreform Fragen auf. Insbesondere in Rheinland-Pfalz sollen mehrere bisherige Krankenhausstandorte ihre klassische Notaufnahme verlieren.
Dem Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. AfD und Die Linke enthielten sich. Ziel ist es, Patienten künftig schneller in die medizinisch passende Versorgung zu vermitteln und insbesondere die häufig überlasteten Notaufnahmen zu entlasten.
Notrufnummern 112 und 116117 werden digital vernetzt
Bislang arbeiten die Rettungsleitstellen unter der 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der 116117 weitgehend in getrennten Strukturen. Das kann dazu führen, dass Patienten mehrfach ihre Beschwerden schildern müssen oder zunächst bei einer nicht zuständigen Stelle landen.
Künftig sollen beide Dienste digital miteinander vernetzt werden. Mithilfe standardisierter medizinischer Ersteinschätzungen soll festgestellt werden, welche Versorgung tatsächlich erforderlich ist.
Stellt sich beispielsweise bei einem Anruf unter der 116117 heraus, dass ein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt, sollen die Informationen direkt an die zuständige Rettungsleitstelle übermittelt werden können. Umgekehrt könnten weniger dringende Fälle aus dem Bereich der 112 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst weitergegeben werden.
Die beiden bekannten Telefonnummern bleiben bestehen. Für lebensbedrohliche Notfälle gilt weiterhin die 112, während die 116117 für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Erkrankungen zuständig ist.
Ärztliche Versorgung rund um die Uhr
Ein weiterer Bestandteil der Reform ist der Ausbau des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Unter der 116117 soll künftig bundesweit rund um die Uhr eine medizinische Ersteinschätzung und bei Bedarf eine ärztliche Beratung per Telefon oder Video verfügbar sein.
Damit könnten Patienten bei bestimmten Beschwerden medizinische Hilfe erhalten, ohne unmittelbar eine Notaufnahme oder Arztpraxis aufsuchen zu müssen.
Für Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes ihre Wohnung nicht verlassen können, sind ergänzend aufsuchende Versorgungsangebote vorgesehen.
Neue Notfallzentren sollen Krankenhäuser entlasten
An geeigneten Krankenhausstandorten sollen sogenannte Integrierte Notfallzentren entstehen. Dort arbeiten Krankenhausnotaufnahmen und Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen.
Eine zentrale Ersteinschätzungsstelle soll entscheiden, welche Behandlung erforderlich ist. Patienten mit weniger schweren Beschwerden könnten direkt in einer Notdienstpraxis versorgt werden, während ernsthafte Notfälle weiterhin in der Krankenhausnotaufnahme behandelt werden.
Auch spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche sind vorgesehen.
Die Bundesregierung erhofft sich davon kürzere Wartezeiten, eine Entlastung des medizinischen Personals und eine bessere Nutzung vorhandener Behandlungskapazitäten.
Rettungswagen müssen nicht mehr jeden Patienten ins Krankenhaus bringen
Auch im Rettungsdienst sind Veränderungen vorgesehen. Die medizinische Notfallrettung soll künftig ausdrücklich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden.
Damit wird rechtlich stärker berücksichtigt, dass Rettungsdienste nicht ausschließlich Patienten transportieren, sondern bereits am Einsatzort medizinische Leistungen erbringen.
Ist ein Krankenhausaufenthalt medizinisch nicht erforderlich, soll eine abschließende Behandlung vor Ort besser ermöglicht und finanziell abgesichert werden.
Dadurch könnten unnötige Krankenhaustransporte vermieden und Rettungsfahrzeuge schneller wieder für weitere Einsätze zur Verfügung stehen.
Widersprüchliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz: Notfallversorgung verbessern und gleichzeitig Standorte reduzieren?
Während die Bundesregierung mit ihrer Reform eine bessere und möglichst flächendeckende Notfallversorgung anstrebt, werden die Krankenhausstrukturen in Rheinland-Pfalz gleichzeitig deutlich verändert.
Nach den im September vorgestellten Planungen des Landes sollen sieben der rund 80 Krankenhäuser zu sogenannten Regiokliniken umgestaltet werden. Betroffen sind die Standorte Hermeskeil, Bingen, Boppard, Kirn, Bernkastel-Kues, Bad Dürkheim und Frankenthal.
Diese Einrichtungen sollen künftig vor allem ambulante Behandlungen, kleinere stationäre Leistungen und sogenannte Alltagsnotfälle übernehmen. Eine klassische Krankenhausnotaufnahme zur Behandlung schwerer Notfälle ist dort grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
Herzinfarkte, Schlaganfälle oder andere schwere medizinische Notfälle müssten damit in entsprechend ausgestatteten Krankenhäusern behandelt werden.
Damit ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen beiden Reformen: Einerseits sollen Notfallpatienten künftig schneller und zielgerichteter versorgt werden. Andererseits wird die Zahl der Krankenhausstandorte mit umfassender Akut- und Notfallversorgung zumindest in Rheinland-Pfalz reduziert.
Gerade im ländlichen Raum könnte dies längere Anfahrtswege für Rettungswagen bedeuten. Auch die verbleibenden Notaufnahmen müssten gegebenenfalls zusätzliche Patienten versorgen.
Digitale Vernetzung ersetzt keine erreichbare Notaufnahme
Die Landesregierung begründet die Krankenhausreform mit einer stärkeren Spezialisierung medizinischer Leistungen. Komplexe Behandlungen sollen an Standorten konzentriert werden, die über die notwendige personelle und technische Ausstattung verfügen. Dadurch soll die Behandlungsqualität steigen.
Gleichzeitig sollen Regiokliniken weiterhin eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung gewährleisten.
Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Neuordnung mit den Zielen der Notfallreform ausreichend abgestimmt ist.
Eine digital vernetzte Leitstelle kann zwar schneller entscheiden, welches Krankenhaus für einen Patienten geeignet ist. Sie kann jedoch keine zusätzlichen Behandlungskapazitäten schaffen oder längere Transportwege verkürzen.
Gerade bei zeitkritischen Erkrankungen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen spielt die schnelle Erreichbarkeit einer geeigneten Klinik eine entscheidende Rolle.
Entscheidend wird deshalb sein, ob die verbleibenden Notaufnahmen ausreichend Kapazitäten haben, um zusätzliche Patienten aufzunehmen, und ob Rettungsdienste trotz möglicherweise längerer Fahrstrecken die notwendigen Hilfsfristen einhalten können.
Dabei ist allerdings zu unterscheiden: Nicht jede bisherige Notaufnahme verfügt schon heute über die Möglichkeiten zur Behandlung sämtlicher schwerer Erkrankungen. Eine stärkere Spezialisierung kann deshalb durchaus medizinische Vorteile bieten. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesamte Rettungs- und Versorgungskette entsprechend organisiert wird.
Fachverbände sehen weiteren Handlungsbedarf
Auch unabhängig von der Krankenhausreform bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung der neuen Notfallstrukturen offen.
Mehrere Rettungs- und Hilfsorganisationen, darunter das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser sowie Luftrettungsorganisationen, hatten bereits vor der Bundestagsentscheidung Nachbesserungen gefordert.
Im Mittelpunkt standen eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes und eine stärkere Einbindung der Organisationen in die weitere Ausgestaltung der Reform.
Hinzu kommt der bestehende Fachkräftemangel, der Krankenhäuser, Rettungsdienste und niedergelassene Arztpraxen gleichermaßen belastet.
Entscheidend ist, was beim Patienten ankommt
Für Patienten könnte die Notfallreform durchaus Vorteile bringen. Eine bessere telefonische Ersteinschätzung, weniger unnötige Krankenhausbesuche und die direkte Vermittlung an geeignete medizinische Einrichtungen können die Versorgung vereinfachen.
Ob diese Vorteile tatsächlich flächendeckend ankommen, hängt jedoch nicht allein von digitalen Systemen ab.
Insbesondere in Rheinland-Pfalz wird sich zeigen müssen, ob die Konzentration medizinischer Leistungen und der gleichzeitige Ausbau neuer Notfallstrukturen miteinander vereinbar sind, ohne dass sich die Erreichbarkeit der Notfallversorgung verschlechtert.
Die zentrale Frage bleibt daher, ob es gelingt, Patienten schneller und besser zu versorgen, wenn gleichzeitig bisherige Krankenhausstandorte ihre klassische Notaufnahme verlieren.
Mit dem Bundestagsbeschluss ist die Reform zudem noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die praktische Umsetzung der neuen Strukturen wird anschließend weitere Zeit in Anspruch nehmen.



























